Die Tagesordnung wurde unter TOP 1 eröffnet. Unter dem Tagesordnungspunkt 2 wurden verschiedene Fragen aus dem Kreis der Zuhörer gestellt und beantwortet.
Beim Tagesordnungspunkt 3 wurde ein Bauantrag behandelt.
4 | Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters gemäß § 48 GemO a) Entscheidung über die Anzahl der zu wählenden Stellvertreter b) Bildung einer Wahlkommission c) Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters |
zu a)
Nach § 48 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) bestellt der Gemeinderat nach jeder Wahl der Gemeinderäte einen oder mehrere Stellvertreter des Bürgermeisters aus seiner Mitte neu.
In der abgelaufenen Amtsperiode des Gemeinderates waren drei Stellvertreter des Bürgermeisters, jeweils aus jeder Fraktion, bestellt worden. Diese waren:
1. Luise Wörner geb. Eyermann (FWO), als 1. Bürgermeister-Stellvertreterin
2. Timo Hinninger (CDU/BL), als 2. Bürgermeister-Stellvertreter
3. Johannes Schäfer (SPD), als 3. Bürgermeister-Stellvertreter
Die offene Regelung in der GemO „einen oder mehrere Stellvertreter“ lasse hierbei den Raum über die Anzahl der Vertreter des Bürgermeisters zu.
Im Hinblick auf die Vielzahl von Terminen, die bei den Repräsentationsaufgaben durch die Bürgermeister-Stellvertreter wahrgenommen werden können, gab die Verwaltung die Empfehlung aus, die Anzahl von drei Bürgermeister-Stellvertretern für die neue Amtsperiode beizubehalten.
zu b)
Neben dem Bürgermeister soll jeweils ein Vertreter der drei Fraktionen in die Wahlkommission des Bürgermeister-Stellvertreters berufen werden.
zu c)
Bei der Verwaltung sind die folgenden schriftlichen und mündlichen Vorschläge für die Wahl des Bürgermeister-Stellvertreters eingegangen:
E-Mail vom 4.7.2024 CDU/BL Timo Hinninger als 2. BgM.-Stellv.
Schreiben vom 11.07.2024 FWO Luise Wörner als 1. BgM.-Stellv.
Telefonat vom 16.07.2024 SPD Johannes Schäfer als 3. BgM.-Stellv.
Die Vorschläge der jeweiligen Fraktionen sollen, analog der letzten Amtsperiode, übernommen werden:
FWO Luise Wörner, geb. Eyermann zur 1. Bürgermeister-Stellvertreterin
CDU/BL Timo Hinninger zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter
SPD Johannes Schäfer zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter
Vorgeschlagen für die Wahl der 1. Stellvertreterin des Bürgermeisters ist Gemeinderätin Luise Wörner geb. Eyermann, für die Wahl des 2. Stellvertreters des Bürgermeisters Gemeinderat Timo Hinninger und für die Wahl des 3. Stellvertreters des Bürgermeisters, Gemeinderat Johannes Schäfer.
Zum Wahlmodus für die Wahlen der Bürgermeister-Stellvertreter ist zu sagen, dass im 1. Wahlgang die absolute Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten für einen Bewerber erforderlich ist. Wird dies nicht erreicht, findet zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten und nächsthöchsten Stimmzahl in derselben Sitzung eine Stichwahl statt. Bei dieser ist gewählt, wer die höchste Stimmenzahl erhalten hat (relative Mehrheit). Stimmenenthaltungen und ungültige Stimmen zählen hierbei nicht mehr. Entfällt bei der Stichwahl auf beide Bewerber die gleich hohe Stimmenzahl, so entscheidet das Los.
Im vorliegenden Fall spricht sich der Gemeinderat einstimmig für eine offene Abstimmung aus.
Beschluss:
zu a)
Der Gemeinderat der Gemeinde Obrigheim bestellt für die Amtsperiode 2024 bis 2029 3 Stellvertreter des Bürgermeisters aus seiner Mitte.
zu b)
Der Gemeinderat der Gemeinde Obrigheim beruft in die Wahlkommission für die Wahl der Bürgermeister-Stellvertreter neben Bürgermeister Walter 3 Gemeinderatsmitglieder. Diese werden aus den Reihen der jeweiligen Fraktionen bestimmt.
zu c)
Der Gemeinderat der Gemeinde Obrigheim bestellt folgende Gemeinderatsmitglieder als Bürgermeister-Stellvertreter:
Luise Wörner geb. Eyermann, Fraktion FWO, zur 1. Bürgermeister-Stellvertreterin
Timo Hinninger, Fraktion CDU/BL, zum 2. Bürgermeister-Stellvertreter
Johannes Schäfer, Fraktion SPD, zum 3. Bürgermeister-Stellvertreter
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
5 | Besetzung des ständigen Umlegungsausschusses der Gemeinde Obrigheim |
Nach § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Obrigheim wird ein ständiger Umlegungsausschuss als beschließender Ausschuss gebildet. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 6 weiteren Mitgliedern des Gemeinderates. Für jedes weitere Mitglied des Umlegungsausschusses wird ein Stellvertreter bestellt, der diesen im Verhinderungsfall vertritt (persönlicher Stellvertreter).
Dem Umlegungsausschuss gehören als beratende Mitglieder an:
a) Als vermessungstechnischer Sachverständiger ein Vermessungsbeamter der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein örtlich zugelassener öffentlich bestellter Vermessungsingenieur.
b) Ein Bausachverständiger, der im Baurecht, insbesondere in der Bauleitplanung, Erfahrung besitzt.
Der Umlegungsausschuss entscheidet im Rahmen seiner Zuständigkeit selbstständig anstelle des Gemeinderates. Der Geschäftskreis des Umlegungsausschusses ist im Baugesetzbuch geregelt.
Bislang bestand der ständige Umlegungsausschuss wie folgt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO)
2. Gemeinderat Willi Horn (FWO) 2. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO)
3. Gemeinderat Martin Tschürtz (FWO) 3. Gemeinderat Dieter Schmid (FWO)
4. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 4. Gemeinderat Thorsten Geier (CDU/BL)
5. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 5. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL)
6. Gemeinderätin Sylvia Lambert (SPD) 6. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
und als beratende Mitglieder bzw. Sachverständige der Gemeinde Dr. Matthias Neureither, Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither, Mosbach und Herr Jürgen Glaser, Ingenieurbüro für Kommunalplanung, Mosbach.
Beide Personen haben der Verwaltung gegenüber ihre Bereitschaft erklärt, auch für die neue Legislaturperiode im Umlegungsausschuss mitzuwirken.
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für den ständigen Umlegungsausschuss eingereicht. Die Bestellung kann deshalb ebenfalls im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Der ständige Umlegungsausschuss der Gemeinde wird wie folgt besetzt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO)
2. Gemeinderat Willi Horn (FWO) 2. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO)
3. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO) 3. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO)
4. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 4. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL)
5. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 5. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL)
6. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 6. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD)
Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, dass Herr Dr. Matthias Neureither vom Vermessungsbüro Schwing & Dr. Neureither, Mosbach und Herr Jürgen Glaser vom Ingenieurbüro für Kommunalplanung, Mosbach, zu beratenden Sachverständigen der Gemeinde Obrigheim bestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
6 | Bestellung der weiteren Vertreter in den gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim |
In den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim hat die Gemeinde Obrigheim gemäß § 6 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung neben Bürgermeister Walter als gesetzlichen Vertreter insgesamt 4 weitere Vertreter des Gemeinderates zu entsenden. Daneben sind gleichzeitig auch die Stellvertreter zu bestellen.
Bislang bestand der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim wie folgt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Willi Horn (FWO)
2. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO) 2. Gemeinderat Dieter Schmid (FWO)
3. Gemeinderat Thorsten Geier (CDU/BL) 3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
4. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 4. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht. Die Bestellung kann deshalb ebenfalls im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in den Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Mosbach-Elztal-Neckarzimmern-Obrigheim werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Willi Horn (FWO)
2. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO) 2.Gemeinderätin Christina
Bingel-Erlenmeyer (FWO)
3. Gemeinderat Christoph Lunczer (CDU/BL) 3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
4. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 4. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner
(SPD)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
7 | Bestellung der weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasser-Zweckverbandes Elz-Neckar |
Gemäß § 10 der Verbandssatzung des Abwasser-Zweckverbandes Elz-Neckar sind seitens der Gemeinde Obrigheim neben Bürgermeister Walter zwei weitere Vertreter zu entsenden. Daneben sind auch zwei Stellvertreter zu wählen.
Bislang bestand die Verbandsversammlung des Abwasser-Zweck-Verbandes Elz-Neckar wie folgt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Vertreter
1. Gemeinderat Willi Horn (FWO) 1. Gemeinderat Martin Tschürtz (FWO)
2. Gemeinderat Thorsten Geier (CDU/BL) 2. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in die Verbandsversammlung des Abwasser-Zweckverbandes Elz-Neckar werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO) 1. Gemeinderat Willi Horn (FWO)
2. Gemeinderat Christoph Lunczer (CDU/BL) 2. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
8 | Bestellung der weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ |
In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ hat die Gemeinde Obrigheim neben Bürgermeister Walter drei weitere Vertreter zu entsenden. Der Bürgermeister wird von seinem ordentlichen Stellvertreter (nach § 48 GemO) vertreten. Für die weiteren Vertreter aus der Mitte des Gemeinderates gibt es keine Stellvertreter zu wählen.
Bislang bestand die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ wie folgt:
als ordentliches Mitglied
1. Gemeinderat Martin Tschürtz (FWO)
(Stellv. von BgM. im Verwaltungsrat)
2. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
3. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Der Gemeinde Obrigheim steht nach § 7 der Verbandssatzung ein Sitz im Verwaltungsrat zu. Die Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates erfolgt durch die Verbandsversammlung. Es ist üblich bzw. ungeschriebenes Gesetz, dass die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden in den Verwaltungsrat berufen werden.
Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass Bürgermeister Walter in der nächsten Verbandsversammlung für die Gemeinde Obrigheim wieder in den Verwaltungsrat gewählt wird. Hierzu sollte der Gemeinderat seine Zustimmung geben.
Gleichzeitig ist ein personeller Vorschlag für das stellv. Mitglied im Verwaltungsrat (persönlicher Vertreter) zu unterbreiten. Dabei muss es sich um ein Mitglied der Verbandsversammlung handeln.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
als ordentliches Mitglied
1. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
(Stellv. von BgM. im Verwaltungsrat)
2. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
3. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD)
Der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Wasserversorgungsgruppe Mühlbach“ wird für die Berufung als Verwaltungsrat Bürgermeister Walter und als stellv. Verwaltungsrat (persönlicher Vertreter) das Gemeinderatsmitglied Friedrich Knapp vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
9 | Bestellung der weiteren Vertreter in das Kuratorium für die kirchlichen Kindergärten in der Gemeinde Obrigheim |
Dem Kuratorium für die kirchlichen Kindergärten in der Gemeinde Obrigheim gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
a) der Bürgermeister oder ein von ihm Beauftragter
b) ein Vertreter des Pfarrgemeinderates/Kirchengemeinderates für jeden Kindergarten
c) zwei Vertreter des Gemeinderates
Für jedes ordentliche Mitglied des Kuratoriums ist ein Stellvertreter zu benennen.
Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Kuratoriums. Das Kuratorium wählt aus seiner Mitte einen stellv. Vorsitzenden für die Dauer einer Wahlperiode des Gemeinderates.
Bislang bestand das Kuratorium für die kirchlichen Kindergärten wie folgt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO)
2. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL) 2. Gemeinderätin Maria Russo (CDU/BL)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen FWO und CDU/BL haben hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die zwei Vertreter des Gemeinderates im Kuratorium eingereicht. Die SPD-Fraktion hat auf einen eigenen Wahlvorschlag verzichtet.
Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in das Kuratorium für die kirchlichen Kindergärten in der Gemeinde Obrigheim werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO) 1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO)
2. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL) 2. Gemeinderat Christoph Lunczer (CDU/BL)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
10 | Besetzung des Partnerschaftsausschusses der Gemeinde Obrigheim |
Dem Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Obrigheim, der für die partnerschaftlichen Beziehungen zu der slowenischen Partnergemeinde Krsko und der französischen Partnergemeinde Chantepie zuständig ist, gehörten in der abgelaufenen Amtsperiode zuletzt folgende Personen an:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Vertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO)
2. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO) 2. Gemeinderat Dieter Schmid (FWO)
3. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 3. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
4. Gemeinderätin Ingo Link (CDU/BL) 4. Gemeinderätin Maria Russo (CDU/BL)
5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 5. Gemeinderätin Sylvia Lambert (SPD)
als Externe
6. Alexandra Bechtold, Obrigheim (für die Gemeinschaftsschule Obrigheim)
7. Thomas Huber, Obrigheim (für die Realschule Obrigheim und für den Gesangverein Obrigheim)
8. Werner Engelhardt, Obrigheim-Asbach (für den Musikverein Asbach)
Vorsitzender des Partnerschaftsausschusses ist Bürgermeister Walter.
Derzeit sind leider nur noch 4 Vereine aktiv mit Vereinen aus den Partnergemeinden in Kontakt:
Musikverein Asbach mit dem Chor „Chantepie Chante“ aus Chantepie
Reservistenkameradschaft Obrigheim mit den Reservisten aus Krsko
Abteilung Handball des SV Germania Obrigheim mit den Handballern aus Krsko
Abteilung Tischtennis des SV Germania Obrigheim mit den Tischtennisspielern aus Krsko
Auch in der Realschule gestaltet sich der Schüleraustausch mit der Partnerschule zunehmend schwieriger. Um diese Beziehungen für die Zukunft zu stärken und weitere Kontakte z.B. durch die Gemeinschaftsschule zu knüpfen, gilt es, neue Ideen und Konzepte zu entwickeln. Es ist vorgesehen, die derzeitige Anzahl der Personen im Partnerschaftsausschuss zu belassen, um neue Impulse für die Gemeindepartnerschaften zu erhalten.
Seitens der Verwaltung werden die bereits zugehörenden, externen Mitglieder des Partnerschaftsausschusses vorgeschlagen, die bereits ihre Bereitschaft erklärt haben, auch für die neue Legislaturperiode in diesem Ausschuss mitzuwirken:
1. Alexandra Bechthold, Obrigheim
2. Thomas Huber, Obrigheim
3. Werner Engelhardt, Obrigheim-Asbach
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung folgende personelle Vorschläge für die Besetzung der Sitze der Gemeinderatsvertreter im Partnerschaftsausschuss eingereicht:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Vertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO)
2. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO) 2. Gemeinderätin Christina Bingel-Erlenmeyer (FWO)
3. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 3. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
4. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL) 4. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL)
5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD) 5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
In den Partnerschaftsausschuss der Gemeinde Obrigheim werden neben Bürgermeister Walter als Vorsitzenden berufen:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Vertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO)
2. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO) 2. Gemeinderätin Christina Bingel-Erlenmeyer (FWO)
3. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 3. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
4. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL) 4. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL)
5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD) 5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
als Externe
6. Alexandra Bechtold, Obrigheim (für die Gemeinschaftsschule Obrigheim)
7. Thomas Huber, Obrigheim (für die Realschule Obrigheim und für den Gesangverein Obrigheim)
8. Werner Engelhardt, Obrigheim-Asbach (für den Musikverein Asbach)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
11 | Besetzung des Seniorenbeirates der Gemeinde Obrigheim |
Dem Seniorenbeirat der Gemeinde Obrigheim, der sich 1996 erstmals bildete, gehörten in der abgelaufenen Legislaturperiode, folgende Personen an:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO)
2. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO 2. Gemeinderat Dieter Schmid (FWO)
3. Gemeinderätin Maria Russo (CDU/BL) 3. Gemeinderätin Ingo (CDU/BL)
4. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 4. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
5. Gemeinderätin Sylvia Lambert (SPD) 5. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
als Externe
6. Frau Edeltraud Neumann, Obrigheim
7. Frau Renate Kirchherr, Obrigheim (Vors.)
8. Herr Hans Joachim Schick, Obrigheim
9. N.N., Obrigheim-Asbach
10. Frau Irmgard Hammel, Obrigheim-Asbach (stellv. Vors.)
11. Herr Udo Engelhardt, Obrigheim-Mörtelstein
In Obrigheim hat man bereits sehr früh erkannt, wie wichtig die Seniorenarbeit ist. Aber gerade in diesem Bereich werden in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels eine Vielzahl verschiedenster Aufgaben wie z.B. der Ausbau der Barrierefreiheit oder die Sicherung der Mobilität und Versorgungseinrichtungen auf die Kommunen zukommen. Um diese Entwicklung gerecht zu werden, solle dieses Gremium in der Anzahl der Personen bestehen bleiben.
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter des Seniorenbeirates eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Nach den Wahlvorschlägen der Fraktionen sollen folgende Gemeinderatsmitglieder als weitere Vertreter des Seniorenbeirats der Gemeinde Obrigheim bestellt werden:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO)
2. Gemeinderat Stefan Mütz(FWO) 2. Gemeinderat Dieter Modjesch (FWO)
3. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL) 3. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL)
4. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 4. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD) 5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
Seitens der Verwaltung werden die bereits zugehörenden, externen Mitglieder des Seniorenbeirats vorgeschlagen, die bereits ihre Bereitschaft erklärt haben, auch für die neue Legislaturperiode in diesem Beirat mitzuwirken:
1. Frau Edeltraud Neumann, Obrigheim
2. Frau Renate Kirchherr, Obrigheim (Vors.)
3. Herr Hans Joachim Schick, Obrigheim
4. N.N., Obrigheim-Asbach
5. Frau Irmgard Hammel, Obrigheim-Asbach (stellv. Vors.)
6. Herr Udo Engelhardt, Obrigheim-Mörtelstein
Beschluss:
In den Seniorenbeirat der Gemeinde Obrigheim werden neben Bürgermeister Walter berufen:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO)
2. Gemeinderat Stefan Mütz(FWO) 2. Gemeinderat Dieter Modjesch (FWO)
3. Gemeinderat Rainer Heck (CDU/BL) 3. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL)
4. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 4. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD) 5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD)
als Externe
6. Frau Edeltraud Neumann, Obrigheim
7. Frau Renate Kirchherr, Obrigheim (Vors.)
8. Herr Hans Joachim Schick, Obrigheim
9. N.N., Obrigheim-Asbach
10. Frau Irmgard Hammel, Obrigheim-Asbach (stellv. Vors.)
11. Herr Udo Engelhardt, Obrigheim-Mörtelstein
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
12 | Bestellung der weiteren Vertreter für den Stiftungsrat der Bürger- und Gemeindestiftung Obrigheim |
Die „Bürger- und Gemeindestiftung Obrigheim“ ist eine gemeinnützige Einrichtung, geschaffen von und für die Bürger der Gemeinde Obrigheim und besteht bereits seit September 2008.
Der Stiftungsrat besteht aus höchstens sieben natürlichen Personen, und zwar aus:
1. dem Bürgermeister der Gemeinde Obrigheim als Vorstand
2. drei amtierenden Mitgliedern des Gemeinderates der Gemeinde Obrigheim
3. bis zu drei sonstigen Mitgliedern, die vom Gemeinderat der Gemeinde Obrigheim gewählt werden
Dem Stiftungsrat gehörten in der vergangenen Wahlperiode folgende Personen an:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) 1. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO)
2. Gemeinderat Martin Tschürtz (FWO) 2. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 3. Gemeinderat Thorsten Geier (CDU/BL)
4. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL) 4. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 5. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter in der Stiftung eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
In den Stiftungsrat der Bürger- und Gemeindestiftung werden folgende Gemeinderatsmitglieder berufen:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) 1. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO)
2. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO) 2. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 3. Gemeinderat Ingo Link (CDU/BL)
4. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL) 4. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL)
5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
13 | Bestellung der weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Elz-Neckar in Obrigheim“ (GENO) |
Gemäß § 4 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Elz-Neckar in Obrigheim“ (GENO) hat die Gemeinde Obrigheim neben Bürgermeister Walter sechs weitere Vertreter zu entsenden. Daneben sich auch die Stellvertreter zu wählen.
In der vergangenen Amtsperiode bestand diese Verbandsversammlung wie folgt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO) 1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO)
2. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) 2. Gemeinderat Willi Horn (FWO)
3. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO) 3. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
4. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL) 4. Gemeinderat Thorsten Geier (CDU/BL)
5. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 5. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL)
6. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 6. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter in die Verbandsversammlung eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbegebiet Elz-Neckar in Obrigheim“ (GENO) werden folgende Gemeinderatsmitglieder berufen:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO) 1. Gemeinderätin Luise Wörner (FWO)
2. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) 2. Gemeinderat Willi Horn (FWO)
3. Gemeinderat Michael Spohrer (FWO) 3. Gemeinderat Friedrich Knapp (FWO)
4. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL) 4. Gemeinderat Christoph Lunczer (CDU/BL)
5. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL) 5. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL)
6. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 6. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
17 | 0 | 0 |
14 | Bestellung der weiteren Vertreter für den projektbegleitenden Ausschuss des VgV-Verfahrens zur Erweiterung der Gemeinschaftsschule (GMS) Obrigheim |
Für die Erweiterung der Gemeinschaftsschule (GMS) in Obrigheim wurde dieser projektbegleitende Ausschuss des VgV-Verfahrens gebildet.
In der vergangenen Amtsperiode gehörten zu diesem Ausschuss folgende Personen:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO) 1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO)
2. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 2. Gemeinderat Martin Tschürtz (FWO)
3. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
4. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL) 4. Gemeinderat Ralpf Müller (CDU/BL)
5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 5. Gemeinderat Bernd Knaus (SPD)
Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen haben auch hier der Verwaltung entsprechende Wahlvorschläge für die weiteren Vertreter in den projektbegleitenden Ausschuss eingereicht. Die Bestellung kann deshalb im Wege der Einigung erfolgen. Es ist dabei zu beachten, dass alle anwesenden stimmberechtigten Mitglieder (einschließlich des Bürgermeisters) den eingereichten Vorschlägen durch Akklamation (offene Wahl) zustimmen müssen. Bei nur einer Ablehnung oder einer Enthaltung ist die Einigung nicht zustande gekommen.
Beschluss:
Als weitere Vertreter in den projektbegleitenden Ausschuss des VgV-Verfahrens zur Erweiterung der Gemeinschaftsschule (GMS) in Obrigheim werden folgende Gemeinderatsmitglieder bestellt:
als ordentliches Mitglied als persönlicher Stellvertreter
1. Gemeinderat Stefan Mütz (FWO ) 1. Gemeinderat Steffen Hinninger (FWO)
2. Gemeinderat Joachim Schiller (FWO) 2. Gemeinderat Dieter Modjesch (FWO)
3. Gemeinderat Timo Hinninger (CDU/BL) 3. Gemeinderat Jürgen Streib (CDU/BL)
4. Gemeinderat Bernard Lukas (CDU/BL) 4. Gemeinderat Ralph Müller (CDU/BL)
5. Gemeinderat Johannes Schäfer (SPD) 5. Gemeinderat Hans-Dieter Steiner (SPD)
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
18 | 0 | 0 |
15 | Erwerb eines Ersatzfahrzeuges für den gemeindlichen Bauhof |
Bereits Ende Mai entstand am gemeindlichen Fiat Ducato ein Unfallschaden.
Das Fahrzeug wurde im März 2015 angeschafft und hatte zum 31.12.2023 einen Kilometerstand von 108.570 km. Darüber hinaus nahmen die Reparaturkosten im letzten Jahr deutlich zu; alleine 2022 und 2023 betrugen diese ca. 10.000,– €.
Die jetzigen Reparaturkosten von ca. 7.000,– € übersteigen den Wert des Fahrzeuges deutlich. Obwohl das Fahrzeug nach aktueller Einschätzung eines Gutachters fahrtauglich ist, weist es weitere Mängel und Probleme auf. Aus diesem Grund ist die Verwaltung der Auffassung, das Fahrzeug zeitnah zu ersetzen. Ein Ersatz für dieses Fahrzeug stand bereits in den Haushaltsberatungen 2024 zur Diskussion, wurde damals jedoch zunächst verschoben.
Die Gemeinde Obrigheim führte nun bei regionalen Kfz-Lieferanten eine beschränkte Ausschreibung durch.
Maßgebliche Ausstattung des Fahrzeuges stellt eine Ladefläche mit Kippfunktion dar.
Darüber bat die Bauhofleitung darum, dass das Fahrzeug über „Allrad“ verfügen sollte. Gerade im Winterdienst sei dies von erheblicher Bedeutung. Das bisherige Fahrzeug hatte dies nicht.
Von den eingegangenen Angeboten können lediglich zwei in ernsthaften Überlegungen berücksichtigt werden.
Obwohl das Fahrzeug der Marke Fiat eine Lieferzeit von ca. 20 Wochen besitzt und eine Allrad-Eigenschaft fehlt, spricht sich die Verwaltung für dieses Fahrzeug aus.
Der Mehrpreis von nahezu 50 % rechtfertigt die zusätzliche Funktion nicht.
Im Haushalt der Gemeinde Obrigheim sind für die Ersatzbeschaffung keine Mittel eingestellt.
Die außerplanmäßigen Haushaltsmittel können jedoch durch nicht benötigte Mittel beispielsweise beim Grüngutplatz oder höhere Einzahlungen beim Verkauf von Grundstücken kompensiert werden.
Herr Sienholz erläutert dem Gemeinderat die Angebote genau und stellt die Anforderungswünsche für das neue Fahrzeug des Bauhofes vor.
Gemeinderat Mütz stellt einen Geschäftsordnungsantrag um die Vertagung über die Entscheidung dieses Punktes auf die nächste Gemeinderatssitzung im September, da er noch verschiedene, für ihn ungeklärte Fragen zu dem neuen Fahrzeug habe und darüber noch nicht entscheiden möchte. Somit stellt Herr Mütz verschiedene Fragen zu der Ausstattung des Fahrzeugs. Gemeinderat Steiner antwortet ihm daraufhin, dass dies alles Sache des Bauhofes sei, da diese mit dem Fahrzeug arbeiten müssen und sie damit zufrieden sein sollen.
Gemeinderat Horn fragt an, ob das alte Fahrzeug noch einsatzfähig ist. Bürgermeister Walter gibt an, dass das alte Fahrzeug noch einsatzfähig und verkehrstauglich sei, allerdings einen Rahmenschaden habe. TÜV sei aber noch vorhanden.
Gemeinderat Steiner möchte anschließend noch wissen, ob man mit der Firma Pfaff über einen Preisnachlass verhandelt habe. Herr Sienholz antwortet darauf, dass es einen Nachlass geben werde.
Abstimmungsergebnis des Geschäftsordnungsantrags um die Vertagung der Entscheidung
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
3 | 10 | 5 |
Somit wurde der Antrag abgelehnt.
Gemeinderat Mütz beklagt, dass man sich den Kauf gut überlegen solle, da er meine, dass das alte Fahrzeug für 20 Jahre veranschlagt war und dieses bereits nach 9 Jahren kaputt sei. Somit sei er nicht bereit so viel Geld jetzt auszugeben für ein Fahrzeug, dass eventuell in 9 Jahren wieder kaputt sei. Bürgermeister Walter antwortet, dass die Fahrzeuge auf 10 Jahre abgeschrieben werden, bisher waren nur zwei Fahrzeuge länger im Einsatz. Er sagt, dass meistens die Motoren schnell kaputtgehen, da die Fahrzeuge nur auf Kurzstrecken eingesetzt werden.
Weiter stellt Gemeinderat Horn infrage, ob eine Doppelkabine vonnöten sei und ob nicht eine Kabine mit drei Sitzplätzen ausreiche. Bürgermeister Walter gibt an, dass das so in Absprache mit dem Bauhof vereinbart wurde, da dieser die gleiche Konfigurierung wie vorher wollte.
Gemeinderat Mütz fragt an, warum man sich jeweils nur ein Angebot von zwei ganz unterschiedlichen Fahrzeugen eingeholt hat, da es üblich wäre, mehrere Angebote einzuholen. Bürgermeister Walter antwortet darauf, dass bei drei verschiedenen Herstellern angefragt wurde, bei denen es die Maschine nur mit Automatik gäbe und der Preis dafür wieder deutlich höher gewesen wäre.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt Bürgermeister Walter zum Abschluss eines Kaufvertrages für einen Fiat Ducato bei der Firma Auto Pfaff GmbH aus Elztal-Dallau zum Gesamtpreis von 40.048,00 €.
Darüber hinaus stimmt der Gemeinderat der Inanspruchnahme von außerplanmäßigen Auszahlungen i.H.v. 40.048,– € zu.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
14 | 2 | 2 |
16 | Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Erweiterung Kläranlage“ im Ortsteil Obrigheim a) Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB b) Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB und Erlass örtlicher Bauvorschriften gem. § 74 LBO |
Verfahren
In der Gemeinderatssitzung am 9.11.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Nordost“ gefasst und in gleicher Sitzung der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, diesen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB freizugeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Planauslegung in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 8.1.2024. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
In der Gemeinderatssitzung am 21.3.2024 erfolgte eine Änderung des Titels der Bebauungsplanänderung in „Hinterfeld Teilbereich Erweiterung Kläranlage“. Anschließend wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden behandelt, der Planentwurf gebilligt und beschlossen, diesen für die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und §4 Abs. 2 BauGB freizugeben. Die Offenlegung erfolgte vom 15.4.2024 bis 17.5.2024.
Offenlegung
Die während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlungsvorschläge sind in der beigefügten Behandlungsübersicht ersichtlich.
Aufgrund eines im Rahmen der Erschließungsplanung erfolgten Koordinationstermins mit den betroffenen Leitungsträgern wurden Leitungsrechte zugunsten der EnBW und der BKWO sowie eine Fläche für eine Trafostation im Nachgang zur Offenlegung in den Plan aufgenommen. Zudem wurde die nördliche, bislang öffentliche Grünfläche in eine private Grünfläche geändert. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB kann auf eine erneute Offenlegung verzichtet werden, wenn die Änderung oder Ergänzung offensichtlich nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt.
Der Bebauungsplan kann daher als Satzung beschlossen werden.
Herr Glaser informiert die Gemeinderäte mit einer ausführlichen Präsentation über die Bebauungsplanänderungen Hinterfeld.
Gemeinderat Horn beklagt, dass zu viel Fläche verschwendet werde.
Gemeinderat Spohrer fragt an, ob das Defizit an Ökopunkten ausgeglichen werden müsse. Herr Glasner antwortet, dass die Ausgleichsmaßnahmen definiert seien. Bürgermeister Walter ergänzt, dass die Überlegung sei, dass die Gemeinde Neckarzimmern und die Stadt Mosbach den Ökopunktebedarf über ihre Ökokonten ausgleichen und die Gemeinden, die keine eigenen Flächen oder keinen eigenen Ökopunkteausgleich anbieten, den Ausgleich zahlen.
Gemeinderat Mütz fragt an, was die Gemeinde Obrigheim an Neckarzimmern für die Ökopunkte bezahlen müsse.
Bürgermeister Walter gibt an, dass es innerhalb des Abwasserzweckverbandes aufgeteilt werde, wobei die Gemeinde Obrigheim zusätzlich einen kleinen Teil übernehme. Der genaue Betrag wurde bis jetzt noch nicht abschließend vereinbart.
Gemeinderat Steiner möchte wissen, ob die Fläche um den Bauhof landwirtschaftlich oder gewerblich genutzt wird. Bürgermeister Walter verweist darauf, dass dies im nächsten TOP aufgezeigt werde.
Gemeinderat Spohrer möchte wissen, ob gemeinsam mit dem Verfahren des nächsten TOPs auch der Kanal in der Langenrainstraße kommen werde und möchte wissen, ob es dafür schon eine Kostenschätzung geben würde. Anschließend möchte er noch wissen, wie es ist, wenn man den Beschluss gefasst habe, ob es Einspruchsfristen gäbe, dass jemand einen Widerspruch oder Einspruch gegen den Bebauungsplan einlegen könne. Bürgermeister Walter gibt an, dass der erste Schritt die provisorische Anbindung sein werde, sodass man in diesem Bereich überhaupt aufgraben könne. Sobald man dort anfange, ist die Straße nicht mehr befahrbar und man müsse somit schauen, dass der Bauhof einsatzfähig bleibe. Außerdem müsse die Feuerwehrzufahrt für den Bauhof gewährleistet sein. Eine Schwierigkeit wird sein, wenn die Firma SKS zur selben Zeit dort Baumaßnahmen ausführe. Zur Kostenschätzung gibt Bürgermeister Walter an, dass die Maßnahme ausgeschrieben werde und man die Subventionsergebnisse abwarten müsse. Von den früheren Schätzungen gäbe es keinen neuen Stand. Auf die Frage zu den Einspruchs- und Widerspruchsfristen teilt Herr Glaser mit, dass diese ein Jahr betragen.
Gemeinderat Knapp möchte wissen, ob die Einfahrt der Kläranlage dort bleibe, wo sie gerade sei. Außerdem fragt er an, wo das Pumpwerk künftig sei. Bürgermeister Walter bestätigt, dass die Einfahrt dort bleibe, aber optimiert werde. Gemeinderat Knapp bemängelt, dass die Einfahrt, bei Hochwasser unter Wasser steht. Bürgermeister Walter beschreibt nochmals den künftigen Standort und die unterirdische Bauausführung des Pumpwerks.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt die Behandlung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB gemäß dem Behandlungsvorschlag.
b) Der Gemeinderat beschließt die Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Erweiterung Kläranlage“ in der Fassung vom 5.7.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und den Erlass örtlicher Bauvorschriften gemäß § 74 LBO für dieses Plangebiet als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
16 | 2 | 0 |
17 | Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Südost“ bzw. „Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen“ im Ortsteil Obrigheim a) Beschluss zur Umbenennung der Bebauungsplanänderung in „Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen“ b) Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches c) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden d) Billigung des Entwurfs und Freigabe für die Offenlegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Verfahren
In der Gemeinderatssitzung am 27.7.2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für die Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Südost“ gefasst und in gleicher Sitzung der Vorentwurf gebilligt und beschlossen, diesen zur frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB und §4 Abs.1 BauGB freizugeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Planauslegung in der Zeit vom 14.8.2023 bis einschließlich 19.8.2023. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Frühzeitige Beteiligung
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlungsvorschläge sind in der beigefügten Abwägungsübersicht ersichtlich.
Umbenennung des Bebauungsplans
Da für das Areal mehrere Bebauungsplanänderungen angestoßen wurden, erscheint es der Verwaltung angemessen, zur besseren Unterscheidung der Verfahren „griffigere“ Bezeichnungen für die Teilbereichsänderungen des Altplans „Hinterfeld“ zu wählen. Für die Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Südost“ soll daher der neue Titel „Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen“ lauten.
Anpassung des Geltungsbereichs
Da die parallel zum Bebauungsplanverfahren laufende Planung zum Ausbau des südwestlichen Knotenpunktes mittlerweile vorangeschritten ist, wurden die Geltungsbereiche der parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren aufeinander abgestimmt und somit eine passende Neuabgrenzung des Geltungsbereichs vorgenommen. Das Plangebiet verkleinert sich dabei um rd. 500 m².
Entwurf des Bebauungsplans
Aufgrund der Erschließungskonzeption, der sich konkretisierenden Vorhabenplanung sowie der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden die Begründung sowie der zeichnerische und textliche Teil der Planunterlagen in einigen Punkten geändert und klarstellend ergänzt. Insbesondere wurde die maximale Gebäudehöhe im östlichen Bereich um 2 m angehoben und die Baugrenze im westlichen Bereich um rd. 12 m zurückgenommen. Des Weiteren wurden die Festsetzungen zu den Pflanzgeboten und die örtlichen Bauvorschriften zu Werbeanlagen konkretisiert.
Außerdem wurden die Unterlagen um Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz, Grünordnerischen Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Natura 2000-Vorprüfung ergänzt.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit textlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Begründung wurde vom Ingenieurbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach erarbeitet.
Der Umweltbericht, der Fachbeitrag Artenschutz und der Grünordnerische Beitrag mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und die Natura 2000-Vorprüfung wurden durch das Ingenieurbüro für Umweltplanung – Wagner + Simon aus Mosbach erarbeitet.
Details hierzu können den Planunterlagen und den Fachbeiträgen entnommen werden.
Herr Glaser erklärt wie zuvor ausführlich die Bebauungsplanänderung Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen.
Gemeinderat Mütz vermisst eine Darstellung der Höhensituation der geplanten Gebäude im Vergleich zum gemeindlichen Bauhof. Herr Glaser antwortet darauf, dass es bei der Vorhabensplanung Schnitte davon gäbe, die ihm als Anlage ausgehändigt werden können. Weiter fragt er, was mit der Überplanung des Bauhofes zu verstehen sei. Bürgermeister Walter antwortet, dass man sich durch die Änderung eine künftige Entwicklung des Bauhofes offen lassen möchte.
Gemeinderat Spohrer spricht die Anregungen und Einwendungen des Landratsamtes an, die, wenn möglich umgesetzt werden sollten. Herr Glaser antwortet, dass die Auflagen und Forderungen des Landratsamtes sich bereits aus der Wasserschutzgebietsverordnung ergeben und erst mal für jeden gewerblichen Bauherrn gleich seien.
Gemeinderat Horn sieht die Umfahrung der großen Halle problematisch, da aus seiner Sicht zu wenig Platz vorhanden sei.
Gemeinderat Knapp möchte wissen, ob der Feldweg zwischen Kläranlage und Bauhof bestehen bleibe. Bürgermeister Walter bestätigt diese Aussage.
Beschluss:
a) Der Gemeinderat beschließt die Umbenennung der Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Südost“ in „Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen“.
b) Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Zwölf Morgen“ im südwestlichen Bereich.
c) Der Gemeinderat beschließt die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Behörden gemäß dem Behandlungsvorschlag.
d) Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung in der Fassung vom 28.6.2024 sowie die als Anlagen beigefügten Fachbeiträge und gibt diese zur Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden nach §4 Abs. 2 BauGB frei.
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
15 | 2 | 1 |
18 | Bebauungsplanänderung „Hinterfeld Teilbereich Schelberg“ im Ortsteil Obrigheim a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB b) Billigung des Vorentwurfs und Freigabe für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und frühzeitigte Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB |
Anlass der Planung
Die Progressio Feinblechtechnik GmbH plant die Errichtung ihres neuen Standortes in Nachbarschaft zum ehemaligen Kernkraftwerk Obrigheim, südöstlich des ehemaligen Kraftwerkes. Hier ist die Produktionshalle mit südlich angegliedertem Bürogebäude vorgesehen. Da die Gemeinde Obrigheim (Hauptort) gemäß Regionalplan als „Siedlungsbereich Gewerbe“ festgelegt ist, unterstützt sie die Ansiedlung des aktuell in Aglasterhausen ansässigen Unternehmens auf Obrigheimer Gemarkung.
Ziele und Zwecke der Planung
Da der seit 2004 rechtskräftige Bebauungsplan „Hinterfeld Teilbereichsänderung im Bereich der Flurstücke-Nr. 5310, 5319, 5321, 5323 bis 5326, 5328 und 5343“ derzeit noch ein Sondergebiet für die Energiegewinnung durch Biomasse ausweist, ist eine Änderung des Bebauungsplans und die Ausweisung einer gewerblichen Nutzung an dieser Stelle erforderlich.
Um nun die Standortverlagerung der Firma Progressio zu ermöglichen, ist eine Bebauungsplanänderung mit Festsetzung der Nutzungsart „Gewerbegebiet“ erforderlich. Zudem sollen die bestehenden Festsetzungen so geändert werden, dass die problemlose Realisierung des Vorhabens gewährleistet ist. Dazu wird die Bauweise so festgesetzt, dass eine Baulänge bis 100 m zulässig ist. Die Baugrenze wird entsprechend des geplanten Grundstückszuschnittes reduziert. Angepasst an die geplante Bebauung und um die Auswirkungen auf das benachbarte Landschaftsschutzgebiet zu verringern, werden zudem die Baumassenzahl (von 8,0 auf 4,0) und die Gebäudehöhe (von 25 m auf 15 m) deutlich reduziert.
Ziel der Planung ist es, der Firma Progressio einen geeigneten Standort zur Verfügung zu stellen. Mit der Bebauungsplanänderung soll das Vorhaben planungsrechtlich gesichert, Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden und somit der gewerbliche Sektor in der Gemeinde Obrigheim gestärkt werden.
Verfahren
Die Bebauungsplanänderung wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung gemäß § 3 und §4 BauGB aufgestellt.
Im weiteren Verfahren werden die Erstellung eines Umweltberichts mit Eingriffs-Ausgleichs-Untersuchung sowie die Durchführung einer artenschutzrechtlichen Prüfung erforderlich.
Herr Glaser erklärt ausführlich die Bebauungsplanänderung Hinterfeld Teilbereich Schelberg.
Gemeinderat Horn gibt zu bedenken, dass durch einen Zaunbau auf der Grundstücksgrenze der landwirtschaftliche Verkehr auf dem angrenzenden Feldweg stark beeinträchtigt werde.
Gemeinderat Mütz fragt an, ob es keine Schwierigkeiten mit dem Abwasser gäbe. Bürgermeister Walter sagt, dass die Dimensionierung derzeit berechnet werde und dies in den weiteren Planungen berücksichtigt werden solle. In diesem Zuge solle auch der Grüngutplatz mit angeschlossen werden.
Gemeinderat Steffen Hinninger beklagt, dass das Gewerbegebiet für eine so große Halle nicht geeignet sei und der Bau sehr riskant wäre. Herr Glaser gibt an, dass man für so große Hallen im Neckar-Odenwald-Kreis keine optimalen Flächen habe und man froh sein könne eine Firma gefunden zu haben, die sich für den Standort entschieden habe.
Gemeinderat Steiner möchte wissen, ob die Halle zum Produzieren verwendet werden solle und ob es dort Arbeitsplätze geben werde. Herr Maier, der Geschäftsführer, antwortet, dass sie hier eine Halle für ca. 100 - 140 Mitarbeiter schaffen wollen. Weiter geht Gemeinderat Steiner auf die Parksituation ein. Herr Glasner erläutert dies nochmals anhand der Präsentation.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
Ja-Stimmen | Nein-Stimmen | Enthaltungen |
14 | 2 | 1 |
19 | Annahme und Weiterleitung von Spenden gemäß § 78 Abs. 4 GemO durch den Gemeinderat |
Gemäß § 78 Abs.