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AUT Bericht

Baurechtsbehörde wird zum 1. Juli aufgegeben Die Baurechtsbehörde der Gemeinde Waldbronn wird formell rechtswirksam zum 1. Juli an das Landratsamt Karlsruhe...

Baurechtsbehörde wird zum 1. Juli aufgegeben
Die Baurechtsbehörde der Gemeinde Waldbronn wird formell rechtswirksam zum 1. Juli an das Landratsamt Karlsruhe abgegeben. Das gab Bürgermeister Christian Stalf in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik bekannt. Die Entscheidung, die Baurechtsbehörde abzugeben, hat der Gemeinderat bereits in seiner November-Sitzung 2024 beschlossen. Damit entfallen jegliche Bauberatungen oder sonstige Prüfungen von Anträgen. Dies obliegt nur noch dem Landratsamt. Bauanträge sind online über die Plattform „ViBa BW“ beim Landratsamt zu stellen.
Bei den Bebauungsplänen hat die Gemeindeverwaltung nach wie vor die Planungshoheit. Anfragen zu Auskünften können an baurechtsamt@waldbronn.de gestellt werden. Wir weisen hier allerdings bereits darauf hin, dass Auskünfte nicht direkt und erst nach einer Bearbeitungszeit gegeben werden.

Mehrere Bauanträge vorgestellt
Des Weiteren informierte Bettina Maiwald von der Bauverwaltung über verschiedene Bauanträge und Neubauten, wie die Neubauten Kita Etzenrot und Rück II. Bedenken aufgrund des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) liegen keine vor.
Auch die Erweiterung des Trinkwasserbehälters sowohl am Hochbehälter Etzenrot als auch in Reichenbach sind unbedenklich. Insbesondere der alte Wasserbehälter in Etzenrot ist stark in die Jahre gekommen, deswegen sei ein Neubau auch wirtschaftlich die bessere Alternative. Bauherren sind jeweils die Wasserzweckverbände. Die jeweiligen Erdaushübe sollen entsprechend wiederverwertet werden.

Wertstoffhof bleibt bei der Gemeinde
Der Wertstoffhof soll in der Obhut der Gemeinde bleiben.
Mario Doniat, Umwelt- und Klimabeauftragter der Gemeinde, informierte den Ausschuss über den aktuellen Sachstand. Der Gemeinderat hat im Dezember 2023 beschlossen, den Wertstoffhof an den Landkreis abzugeben. Zum einen, weil die Anforderungen im Abfallrecht stark gestiegen seien und zum anderen wegen des bestehenden Defizits zwischen den Ausgaben und den Beistandsleistungen durch den Landkreis. Normalerweise, so Doniat, übernimmt der Landkreis den Wertstoffhof nur in Kombination mit den Grüngutplätzen. Eine Sonderlösung, sprich Rückgabe des Wertstoffhofes ohne Grüngutplätze, käme nur dann in Frage, wenn die Gemeinde eine größere Fläche zur Verfügung stellen könnte, was aber nicht der Fall ist. Der AUT empfiehlt daher, bei der bestehenden Lösung zu bleiben.

Sachstandsberichte über die laufenden Hoch- und Tiefbauprojekte
Die jeweiligen Sachstandberichte über laufende Projekte hat Jürgen Hemberger vom Fachbereich IV vorgestellt. Die Präsentationen können Sie im Anschluss lesen.

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Amtsblatt Waldbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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