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AVL und Ordnungsamt informieren:

Wenn Hecken zu weit in die Straße hineinwachsen, kann das Befahren dieser Straßen durch die Leerungsfahrzeuge erschwert oder sogar verhindert werden....

Wenn Hecken zu weit in die Straße hineinwachsen, kann das Befahren dieser Straßen durch die Leerungsfahrzeuge erschwert oder sogar verhindert werden. Regelmäßige Pflege und Rückschnitt der Hecken helfen, diese Probleme zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr sowie eine ordnungsgemäße Abfuhr zu gewährleisten.

Gleiches gilt bei Gehwegen, denn wenn der Bewuchs zu weit in die Gehwege ragt, können auch diese nicht mehr richtig genutzt werden und Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen.

Laut Straßenverkehrsordnung müssen über Gehwegen mindestens 2,50 Meter, über Fahrbahnen und Feldwegen mindestens 4,50 Meter von Ästen und Zweigen freigehalten werden. Vor allem Verkehrszeichen müssen gut sichtbar, Kreuzungen gut einsehbar sein. Grundstückseigentümer werden gebeten, den erforderlichen Rückschnitt an Gehölzen durchzuführen.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Erscheinung
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2026
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2026
von Gemeinde Benningen
20.05.2026
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