Jede Woche eine neue Abfallart im Fokus
In unserer Abfall-Serie stellen wir Ihnen jede Woche eine Abfallart genauer vor und zeigen Ihnen, wie Sie diese richtig entsorgen und was dabei zu beachten ist. Das schont Ressourcen und entlastet die Umwelt. Denn nur wenn wir Abfälle korrekt trennen und entsorgen, können wertvolle Materialien wiederverwertet und die Menge an Müll reduziert werden.
In dieser Ausgabe unserer Serie widmen wir uns dem Sperrmüll.
Was gehört zum Sperrmüll?
Brennbare Abfälle aus Haushalten und Arbeitsstätten, die nicht in die Mülltonne passen.
Zum Beispiel:
Entsorgungswege
Anlieferung von Kleinmengen Altholz aus dem Innenbereich gegen Abgabe des Altholz-Gutscheins oder mehrerer Altholz-Gutscheine.
Nicht zum Sperrmüll gehören:
Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr
Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:
Entweder online überwww.myawb.de.
Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält. Abholung – im Regelfall – innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
Der Sperrmüll darf nicht auf Privatgrundstücken oder Fahrzeugen wie Anhängern bereitgestellt werden, da die Entsorgungsfirma den Sperrmüll hier nicht abholen darf.
Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.