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AWRM verschickt Abfallgebührenbescheide

Abfallgebühren bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert Ab 7. Februar werden die Jahresgebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Rems-Murr-Kreis...

Abfallgebühren bleiben im Vergleich zum Vorjahr unverändert

Ab 7. Februar werden die Jahresgebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Rems-Murr-Kreis verschickt. Die Gebühren sind im Vergleich zum Jahr 2024 unverändert.

Die jährliche Grundgebühr sollte nicht mit der Leerungsgebühr verwechselt werden. Diese wird aktuell noch über den Kauf von Gebührenmarken beglichen und ist für die Leerungen der Rest- und Biomülltonnen zu zahlen. Erst im Jahr 2027 ersetzt ein digitaler Chip den Kauf der Gebührenmarke.

Die Jahresgrundgebühr hingegen beinhaltet zahlreiche gebührenfreie Angebote. So können die Bürgerinnen und Bürger an insgesamt 12 Wertstoffhöfen und 19 Grüngutplätzen Material anliefern. Auch das Angebot des Umweltmobils sowie die Abholung von Grünschnitt und Christbäumen im Rahmen einer Straßensammlung ist mit beinhaltet. Elektroaltgeräte und Metallschrott werden auf Antrag abgeholt.

Auch wenn es sich bei der Jahresgrundgebühr abhängig von der Haushaltsgröße um einen fixen Betrag handelt, ist es möglich, durch das eigene Verhalten im Bereich der Abfallentsorgung zu sparen. So kommen diejenigen, die wenig Müll produzieren und auf eine strikte Abfalltrennung achten, in der Regel mit einem geringeren Volumen der Restmülltonne aus. Gerade für kleine Haushalte bietet sich die gemeinsame Nutzung von Rest- oder Biomülltonne mit direkten Nachbarn an.

Antworten auf Fragen zum Gebührenbescheid findet man auf dem Beiblatt, welches diesem beiliegt. Sollten dennoch Fragen offen sein, kontaktiert man die AWRM am besten per E-Mail an gebuehren@awrm.de. Für eine schnellere Zuordnung der Anfrage wird das auf dem Gebührenbescheid vermerkte Buchungszeichen benötigt.

Erweiterter Telefonservice vom 10. bis 21. Februar 2025

Über den Zeitraum von zwei Wochen vom 10. bis 21. Februar 2025 bietet die AWRM einen erweiterten Telefonservice unter der auf dem Gebührenbescheid angegebenen Rufnummer an. Auch wenn die Sprechzeiten für einen Zeitraum von zwei Wochen erweitert werden, kommt es gerade in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide zu einem erhöhten Telefonaufkommen. Für längere Wartezeiten bittet die AWRM schon jetzt um Verständnis.

Nachstehend die erweiterten Sprechzeiten:

Montag bis Mittwoch: 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr

Donnerstag: 7:30 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr

Antworten auf viele Fragen findet man auch auf der Internetseite der AWRM unter www.awrm.de.

Erscheinung
Die Brücke – Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Oppenweiler
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Ausgabe 06/2025

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Oppenweiler

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