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B 297: Ausbau Hochwasserschutz in Neckartailfingen (Landkreis Esslingen)

Baustellenampel im Bereich des Tunnels der B 297 in Neckartailfingen wird ab 18. August 2025 eingerichtet Das Regierungspräsidium Stuttgart ertüchtigt...

Baustellenampel im Bereich des Tunnels der B 297 in Neckartailfingen wird ab 18. August 2025 eingerichtet

Das Regierungspräsidium Stuttgart ertüchtigt gemeinsam mit der Gemeinde und der Straßenbauverwaltung den Hochwasserschutz entlang des Neckars. Die Arbeiten am Tunnelportal und im Tunnel der B 297 beginnen Ende August. Hierfür wird der Tunnel ab dem 18. August 2025 mit Ampelregelung halbseitig gesperrt.

Heute (8. August 2025) erhielt das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) die verkehrsrechtliche Anordnung zur Einrichtung der Ampelregelung an der B 297 in Neckartailfingen. Damit konnte eine einvernehmliche Lösung mit den Kommunen Nürtingen und Aichtal zur Verkehrsführung während der Bauarbeiten gefunden werden.

Die Bauarbeiten zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes in Neckartailfingen haben am Montag, den 4. August 2025, mit der Baustelleneinrichtung begonnen. In den Gesprächen zwischen dem Landratsamt Esslingen, dem RPS und den anliegenden Kommunen konnte in den letzten Tagen eine einvernehmliche Lösung für die Verkehrsführung während der anstehenden Arbeiten in und am Tunnel der B 297 in Neckartailfingen gefunden werden.

Die Baustellenampeln werden nun in beiden Fahrtrichtungen vor dem Tunnel platziert. Dadurch wird der Tunnel von wartenden Fahrzeugen freigehalten, was aus Verkehrssicherheitsgründen unbedingt erforderlich ist.

Die Einrichtung der Ampelregelung wird am Montag, 18. August, beginnen und ungefähr eine Woche dauern, um die Ampeln und Baken zur halbseitigen Sperrung aufzustellen und weitere Arbeiten zu verrichten. Die Bauarbeiten in und am Tunnel zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes in Neckartailfingen werden im Anschluss daran starten und voraussichtlich sechs Monate dauern. Solange wird auch die Ampelregelung eingerichtet bleiben.

Um die Grünphasen für die beiden Verkehrsströme gerade in den Spitzenzeiten möglichst bedarfsgerecht zu verteilen, wurde im Vorfeld eine Stichprobenzählung durchgeführt. Die Erkenntnisse daraus spiegeln sich in den Signalprogrammen der Morgen- und Abendspitzen wider. Damit soll die Spitzenbelastung, die mit 1.200 Fahrzeugen pro Stunde angenommen wird, eine theoretisch noch verträgliche Staulänge von 400 Metern und eine theoretische durchschnittliche Wartezeit für die Verkehrsteilnehmer von ungefähr 140 Sekunden nicht übersteigen. Sollten sich hier nach den Sommerferien neue Erkenntnisse ergeben, können Freigabezeiten und Verkehrsführung noch optimiert werden.

Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet alle Betroffenen um Verständnis für die Beeinträchtigungen während der Bauzeit.

Hintergrundinformationen:

Ursprünglich war während der Baumaßnahme eine einseitige Sperrung der Fahrspur Richtung Tübingen mit einer übergeordneten Umleitung geplant. Aus Richtung Nürtingen sollte der Verkehr in einer Einbahnregelung die Baustelle passieren können. Nachdem dies von den umliegenden Gemeinden abgelehnt wurde, wurde geprüft, ob bei einer Tagesbelastung von ungefähr 12.500 Fahrzeugen eine Ampelregelung grundsätzlich funktionieren würde. Dies konnte bestätigt werden. Bei früheren Überlegungen zu dieser Variante ging man von einer kürzeren Engstelle aus, die erfordert hätte, dass die Baustellenampel aus Richtung Nürtingen im Tunnel hätte platziert werden müssen. Aus Sicherheitsgründen wurde diese Lösung verworfen.

Informationen zum Hochwasserschutz finden Sie auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter rp.baden-wuerttemberg.de > Umwelt > Wasser > Hochwasserschutz.

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
von Landratsamt Esslingen
14.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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