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B 313 Fahrbahndeckenerneuerung zwischen Inzigkofen und Sigmaringen sowie Engelswies und Vilsingen

Vorankündigung der Bauarbeiten ab Dienstag, 8. Juli 2025 Das Regierungspräsidium Tübingen lässt voraussichtlich ab Dienstag, 8. Juli 2025, den Fahrbahnbelag...

Vorankündigung der Bauarbeiten ab Dienstag, 8. Juli 2025

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt voraussichtlich ab Dienstag, 8. Juli 2025, den Fahrbahnbelag der B 313 zwischen Engelswies und Sigmaringen in Teilbereichen erneuern. Im Rahmen der Maßnahme werden der Streckenabschnitt zwischen Engelswies und Vilsingen und der Streckenabschnitt zwischen Inzigkofen und Sigmaringen erneuert. Die Gesamtlänge beider zu erneuernder Abschnitte beträgt rund 4,1 Kilometer.

Die Arbeiten werden voraussichtlich Anfang September 2025 abgeschlossen sein. Für die Durchführung der Maßnahme wird eine Vollsperrung der B 313 in den jeweiligen Bauabschnitten erforderlich.

Bauphase 1: 8. Juli bis 30. Juli 2025:

Die Bauarbeiten beginnen in Engelswies am Ortseingang aus Richtung Meßkirch und enden nach der Ortsdurchfahrt von Engelswies vor der Kreuzung B 313/“Julius-Auer-Straße“.

Parallel werden die Arbeiten zwischen Inzigkofen und Sigmaringen durchgeführt. Die Bauarbeiten beginnen an der Kreuzung B 313 mit der „Ablacher-Straße“ bei Inzigkofen und enden am Knotenpunkt B 313/L 456 auf der Höhe von Sigmaringen.

Bauphase 2: 31. Juli bis Anfang September 2025:

In der Ortslage Engelswies laufen weiterhin die Straßen- und Leitungsarbeiten. Gleichzeitig werden die Arbeiten auf der freien Strecke zwischen Engelswies und Vilsingen durchgeführt. In Vilsingen enden die Arbeiten an der Kreuzung B 313/Dorfstraße.

Verkehrsführung:

Der überörtliche Verkehr der B 313 zwischen Meßkirch und Sigmaringen wird über die B 311 Meßkirch, Menningen, Krauchenwies zur L 456, B 313 nach Sigmaringen umgeleitet und umgekehrt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.

Erscheinung
Amtsblatt Schwenningen
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Ausgabe 26/2025
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