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B 464: Teilinstandsetzung des Neckartalviadukts bei Reutlingen-Altenburg

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 28. Juli 2025, am Neckartalviadukt der B 464 bei Reutlingen-Altenburg Instandsetzungsarbeiten durchführen....
Ansicht des Neckartalviadukts
Foto: RP Tübingen

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt ab Montag, 28. Juli 2025, am Neckartalviadukt der B 464 bei Reutlingen-Altenburg Instandsetzungsarbeiten durchführen. Auslöser für die Arbeiten sind Schäden an der Fahrbahnübergangskonstruktion der Brücke. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und für den Erhalt des Bauwerks muss der Fahrbahnübergang auf der südlichen Seite, Richtung Reutlingen, instandgesetzt werden.

Günstige Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, sollen die Instandsetzungsarbeiten bis Mitte Oktober 2025 abgeschlossen werden.

Verkehrsführung

Die Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung der B 464 ausgeführt. Während der Arbeiten wird die Fahrtrichtung von Reutlingen kommend Richtung B 27 an der Baumaßnahme vorbeigeführt.

Die Gegenrichtung, von der B 27 kommend in Richtung Reutlingen, wird ab der Anschlussstelle Walddorfhäslach umgeleitet. Die Umleitung erfolgt über die Kreisstraße in Pliezhausen-Gniebel, die B 297, sowie über die Kreisstraße Reutlingen-Altenburg zurück auf die B 464.

Um die Auswirkungen für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu minimieren, wurde für die Ausführung der Maßnahme die verkehrsärmere Zeit in den Sommerferien gewählt. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis für die mit der Maßnahme zusammenhängenden Beeinträchtigungen.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt der Gemeinde Kirchentellinsfurt
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2025
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