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Bebauungsplan „Zwischen Adolf-Dambach-Straße und Franz-Grötz-Straße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels Der...

Bebauungsplan „Zwischen Adolf-Dambach-Straße und Franz-Grötz-Straße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels

Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. April 2025 den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Adolf-Dambach-Straße und Franz-Grötz-Straße“ einschließlich örtlicher Bauvorschriften gebilligt.

Entgegen der Zielsetzung beim Aufstellungsbeschluss erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, sondern im „Vollverfahren“. Es werden deshalb auch eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Flurstück-Nr. 4544 ganz sowie teilweise die Flurstücke-Nrn. 4300, 4373/10, 4375/2 und 4417/4., alle Gemarkung Rotenfels. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan „schwarz“ umrandeten Fläche.

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich örtlicher Bauvorschriften kann während der Zeit vom

22. April 2025 bis einschließlich 23. Mai 2025

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Gaggenau www.gaggenau.de direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Bürgerservice online - Öffentliche Auslegungen“ (https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Foyer des Rathauses Gaggenau im EG während der nachstehenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen eingesehen sowie Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@gaggenau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Gaggenau abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es sind umweltbezogene Informationen in Form eines Umweltberichtes, einer Verkehrsuntersuchung, einer schalltechnischen Untersuchung, einer Starkregenbetrachtung, einer Betrachtung der Hochwassersituation, eines Fachbeitrags zum Artenschutz, sowie in Form von Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu den Themen Geologie, Naturschutz, Immissionsschutz, Gewässer- und Hochwasserschutz, Starkregenmanagement, Entwässerung, Bodenschutz/Altlasten und Landwirtschaft verfügbar.

Gaggenau, 8. April 2025

Michael Pfeiffer

Oberbürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 15/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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