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Bebauungsplan „Nördlich der Brunnenstraße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Selbach nach § 13 a BauGB Der Gemeinderat der...

Bebauungsplan „Nördlich der Brunnenstraße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Selbach nach § 13 a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. April 2025 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Nördlich der Brunnenstraße“ sowie den geänderten Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gebilligt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Grundstücke entlang der Nordseite der Brunnenstraße und Gernsbacher Straße zwischen Grundstraße und Abzweigung der Gernsbacher Straße zur Badener Straße. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan „schwarz“ umrandeten Fläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Gegenüber der Planung aus dem Jahr 2024 beinhaltet der jetzige Bebauungsplanentwurf im Wesentlichen folgende Änderungen:

- Aufnahme von Leitungsrechten zu Gunsten der Stadtwerke Gaggenau

- Aufnahme von Festsetzungen für Gebiete, in denen bei der Errichtung baulicher Anlagen bestimmte bauliche oder technische Maßnahmen getroffen werden müssen, die der Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden einschließlich Schäden durch Starkregen dienen, sowie die Art dieser Maßnahmen

Darüber hinaus wurden aufgrund der Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange lediglich Ergänzungen und redaktionelle Anpassungen vorgenommen.

Die Änderungen sind in den ausgelegten Unterlagen kenntlich gemacht.

Der geänderte Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie der geänderte Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften können während der Zeit vom

25. April 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025

gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf der Internetseite der Stadt Gaggenau www.gaggenau.de direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Bürgerservice online - Öffentliche Auslegungen“ (https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Foyer des Rathauses Gaggenau im EG während der nachstehenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können in Bezug auf die Änderungen oder Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@gaggenau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Gaggenau abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gaggenau, 8. April 2025

Michael Pfeiffer

Oberbürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 16/2025
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