Bebauungsplan „Schlotteräxtweg“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Ottenau nach § 13 a BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. April 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Schlotteräxtweg“ gemäß § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie für den Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gefasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst im Wesentlichen die Grundstücke Flst.-Nrn. 4388/1 und 4389/1, Gemarkung Gaggenau, am Schlotteräxtweg im Stadtteil Ottenau. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan „schwarz“ umrandeten Fläche.
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.
Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit bekannt gemacht.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 7. April 2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Schlotteräxtweg“ sowie den Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gebilligt.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung sowie der Satzungsentwurf über örtliche Bauvorschriften können während der Zeit vom
25. April 2025 bis einschließlich 26. Mai 2025
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Gaggenau www.gaggenau.de direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Bürgerservice online - Öffentliche Auslegungen“ (https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm) eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen in diesem Zeitraum im Foyer des Rathauses Gaggenau im EG während der nachstehenden Dienststunden öffentlich aus:
Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@gaggenau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Gaggenau abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Gaggenau, 8. April 2025
Michael Pfeiffer,
Oberbürgermeister