Aus den Rathäusern

Backküche Schwalldorf

Liebe Einwohnerschaft, im Jahr 2024 hat der Gesetzgeber das Umsatzsteuerrecht geändert. Relevant ist dabei auch die Änderung in Bezug auf den Vorsteuerabzug...

Liebe Einwohnerschaft,

im Jahr 2024 hat der Gesetzgeber das Umsatzsteuerrecht geändert. Relevant ist dabei auch die Änderung in Bezug auf den Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Dies wirkt sich auf sämtliche erbrachten Leistungen der Kommunen aus.

Auch beim Verkauf von Backmarken müssen daher Steuern (19 %) abgeführt werden, welche an den Verbraucher weitergegeben werden müssen. Der Preis unserer Backmarken wurde vor mehr als 15 Jahren auf 0,55 € (kleines Brot) und auf 0,85 € (großes Brot) festgelegt, wobei in den letzten Jahren lediglich die Backmarken für kleine Brote gewählt bzw. verkauft wurden. Der Ortschaftsrat hat nun entschieden, den Preis zu vereinheitlichen und nicht mehr nach klein und groß zu unterscheiden. Außerdem hat sich das Gremium darauf verständigt, dass der Preis moderat angehoben wird.

Bis zum Backvorgang am Samstag, 06.09.25, können noch die bisherigen Marken eingesetzt werden. Danach ist für eine Backmarke ein Preis von 0,75 € (brutto) zu entrichten. Netto hat sich der Preis für eine Backmarkesomit von 0,55 € auf 0,63 € verteuert. Die Backmarken können weiterhin entweder direkt in der Backküche oder auf der Verwaltungsstelle erworben werden.

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