Stadt Leingarten
Landkreis Heilbronn
B A D E – U N D
E N T G E L T O R D N U N G
für das Eichbottbad Leingarten
I. Badeordnung für die Benutzung des Frei- und Hallenbades (Eichbottbad)
der Stadt Leingarten
§ 1
Zweck der Badeordnung
1. Die Stadt Leingarten unterhält das Frei- und Hallenbad (im Weiteren als Eichbottbad bezeichnet) als öffentliche Einrichtung zu gemeinnützigen Zwecken, insbesondere zur Förderung der Gesundheitspflege, der Erholung und der sportlichen Betätigung der Bevölkerung. Weiterhin dienen die Bäder zum Schwimmunterricht der Leingartener Schulen und Kindergärten.
2. Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ruhe, Ordnung und Sauberkeit im Frei- und Hallenbad. Der Badegast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt daher in einem eigenen Interesse.
3. Die Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit der Lösung der Badekarte erklärt sich der Badegast mit der Badeordnung sowie allen sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen einverstanden.
4. Bei Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen ist der Vereins- oder Übungsleiter für die Beachtung der Badeordnung mitverantwortlich.
§ 2
Benutzung des Eichbottbads
1. Die Benutzung des jeweiligen Bades steht jeder Person frei. Von der Benutzung sind Personen mit ansteckenden Krankheiten, offenen Wunden, Hautausschlägen oder anderen erregenden Krankheiten ausgeschlossen. Dies gilt ferner für Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen und Personen, gegen die ein Hausverbot verhängt ist.
2. Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie schweren geistigen und/oder körperlichen Behinderungen ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet. Diese Begleitperson ist von der Pflicht zur Entrichtung eines Eintrittsgeldes befreit.
3. Kinder unter sieben Jahren werden nur in Begleitung Erwachsener und unter deren ausschließlicher Verantwortung zugelassen. Kinder unter 14 Jahren dürfen das Hallenbad nach 20.00 Uhr nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Als Erwachsene gelten Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs.
4. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, die Verbreitung von Druckschriften, das Anbringen von Plakaten oder Anschlägen, Sammlungen von Unterschriftenlisten sowie die Nutzung des Bades zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken sind nur nach Genehmigung durch die Stadtverwaltung erlaubt. Dazu gehört auch die Erteilung von privatem Schwimmunterricht gegen Entgelt.
5. Badegäste, die trotz Hinweis auf diese Vorschriften dieser Badeordnung nicht beachten, können vom Badepersonal des Bades verwiesen werden.
6. Ein Anspruch auf Benutzung besteht nicht, soweit das Eichbottbad oder einzelne Bereiche ausgelastet, aus betrieblichen Gründen gesperrt oder einem berechtigten Personenkreis zugewiesen ist.
7. Fahrzeuge dürfen im Bereich des Freibades nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden.
§ 3
Eintrittskarten
1. Der Badegast erhält gegen Zahlung des Tarifpreises eine Badekarte.
2. Die Einzelkarte gilt am Tage der Ausgabe und berechtigt nur zum einmaligen Betreten des Eichbottbads. In Ausnahmefällen kann das Badepersonal anders entscheiden. Alle Karten, außer Zehnerkarten, besitzen eine Gültigkeit nur für die Saison, in der sie gelöst wurden. Eine Kombi-Saisonkarte für das Eichbottbad gilt für eine Freibad- und darauffolgende Hallenbadsaison.
3. Die Badekarte ist dem Aufsichtspersonal auf Verlangen vorzuzeigen. Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen; der Preis für verlorene oder nicht ausgenutzte Karten wird nicht erstattet. Missbräuchlich benutzte Eintrittskarten werden ohne Entschädigung eingezogen.
4. Eintrittskarten werden bis zum Kassenschluss (siehe § 4 Nr. 5) ausgegeben.
5. Die Saisonkarten sind personen- bzw. familiengebunden und somit nicht übertragbar oder an Dritte weiterzugeben. Sie sind vor Betreten des Freibades unaufgefordert vorzuzeigen.
§ 4
Betriebszeiten
1. Betriebszeiten werden von der Stadtverwaltung festgesetzt. Sie sind am Eingang des Eichbottbads öffentlich ausgehängt.
2. Für die Durchführung des Schul- und Vereinsschwimmens sowie für Kursangebote und Veranstaltungen für bestimmte
Personengruppen können besondere Zutrittsvoraussetzungen und Öffnungszeiten festgelegt werden.
3. Bei Überfüllung, aus personellen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen kann das ganze Bad oder einzelne Bereiche,
insbesondere bei schlechter Witterung, vorübergehend oder auf längere Zeit geschlossen werden. Nach Ablauf der Badezeit haben alle
Badegäste das Freibad unverzüglich zu verlassen.
4. Bei Einschränkung der Nutzung einzelner Angebote oder einzelner Betriebsteile oder bei Schließung des Bades im laufenden Betrieb
besteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
5. In der Hallenbadsaison ist 30min vor der Schließung Badeschluss.
In der Freibadsaison ist 15min vor der Schließung Badeschluss.
Kassenschluss ist immer 30min vor dem Badeschluss. Danach kann das Eichbottbad nicht mehr betreten werden.
§ 5
Aufbewahrung von Geld und Wertsachen
1. Für die Aufbewahrung von Wertgegenständen stehen Schließfächer zur Verfügung.
2. Eine Haftung für aufbewahrtes Geld und Wertsachen wird ausschließlich im Rahmen des § 8 dieser Badeordnung übernommen.
3. Der Nutzer ist für das Verschließen des Garderobenschrankes/Wertfaches und für die Aufbewahrung des Schlüssels selbst
verantwortlich.
§ 6
Verhalten im Bad
1. Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass Anstand und Sitte, sowie Ruhe, Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung gewährleistet sind und andere Badegäste nicht gestört oder belästigt werden.
2. Nicht gestattet ist u. a.
3. Alle Gebäude, Anlagen, Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Verunreinigungen und Schäden sind dem Badepersonal unverzüglich zu melden. Bei Verunreinigungen oder Beschädigungen wird ein Entgelt, gem. dem entstehenden Aufwand, jedoch mind. 10,– €, erhoben, das sofort beim Badepersonal zu bezahlen ist. Eine entsprechende Strafanzeige wegen Sachbeschädigung bleibt vorbehalten.
4. Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur zu den vom aufsichtsführenden Badepersonal freigegebenen Zeiten erlaubt. Es darf nur in Längsrichtung der Sprungbretter gesprungen werden. Das Schwimmen im Sprungbereich ist verboten, solange die Benutzung der Sprungbretter freigegeben ist. Jeder Springer hat sich selbst zu vergewissern, dass sich kein Schwimmer im Sprungbereich befindet. Das Sprungbecken ist unmittelbar nach dem Sprung zu verlassen.
5. Erlittene Verletzungen und sonstige Schäden des Badegastes sind dem Badepersonal unverzüglich mitzuteilen.
6. An und in den Kinderplanschbecken gilt ausschließlich die Eltern-/Großelternaufsicht oder die Aufsicht durch eine geeignete
Begleitperson.
§ 7
Haftung der Besucher
Jeder Besucher haftet für den Schaden, der der Stadt Leingarten oder Dritten durch sein Verschulden entsteht.
§ 8
Haftung der Stadt Leingarten
1. Die Stadt Leingarten haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Nutzer.
2. Bei Unfällen tritt die Haftung nur ein, wenn dem Badepersonal Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
3. Für den Verlust von Kleidungsstücken und sonstiger Gegenstände wird jede Haftung abgelehnt. Dieses gilt auch für die auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge.
§ 9
Fundgegenstände
Gegenstände, die im Freibad gefunden werden, sind an der Kasse abzugeben. Mit Fundgegenständen wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfahren.
§ 10
Wünsche und Beschwerden
Wünsche und Beschwerden nimmt das aufsichtführende Badepersonal entgegen. Dieses schafft, wenn möglich, sofort Abhilfe. Wünsche und Beschwerden können auch mündlich oder schriftlich bei der Stadtverwaltung vorgebracht werden.
§ 11
Aufsicht
1. Das Aufsichtspersonal hat für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist zu folgen.
2. Das Personal ist angewiesen, sich den Badegästen gegenüber höflich und zuvorkommend zu verhalten. Dem Personal ist es untersagt, Trinkgelder oder Geschenke anzunehmen.
3. Das Badepersonal kann Personen, die trotz Ermahnung gegen die Badeordnung verstoßen, aus dem Bad entfernen. Widersetzungen ziehen Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch nach sich. Diesen Personen kann der Zutritt zeitweise oder dauernd verwehrt werden.
4. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
§ 12
Benutzungszeiten für Gruppen
Die Benutzungszeiten für Vereine, Schulklassen oder sonstige geschlossen Gruppen werden gesondert geregelt. Der unangemeldete Besuch durch größere Gruppen und die gemeinschaftliche Benutzung der Becken ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Badepersonals gestattet.
§ 13
Badekleidung
1. Der Aufenthalt im Eichbottbad ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. Die Entscheidung darüber, ob eine Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, hat das Badepersonal.
2. Die Nutzung von Unterwäsche, überknielangen Shorts oder T-Shirts reichen als Badebekleidung nicht aus.
3. Badeschuhe dürfen im Becken nicht benutzt werden.
4. Badebekleidung darf in den Becken weder ausgewaschen noch ausgewrungen werden; hierfür sind die vorgesehenen Einrichtungen zu benutzen. Das Rasieren, Nägel schneiden, Haare färben u. ä. ist ebenfalls nicht erlaubt.
§ 14
Körperreinigung
1. Der Badegast hat sich vor seiner Benutzung der Becken abzubrausen.
2. In den Becken ist die Verwendung von Seife, Bürste oder anderen Reinigungsmitteln nicht gestattet. Der Gebrauch von Einreibemitteln jeder Art vor Benutzung der Becken ist untersagt.
§ 15
Sonstiges
Ball- und sonstige Spiele sind nur auf den hierfür vorgesehenen Plätzen gestattet. Für Sach- und Personenschäden haftet der Besucher.
II. Entgeltordnung für die Benutzung des Eichbottbads
der Stadt Leingarten
§ 16
1. Für die Benutzung des Frei- und Hallenbades sind die aus dem Entgeltverzeichnis ersichtlichen Eintrittspreise zu bezahlen. Der Tarif wird an der Badekasse angeschlagen.
2. Über jede Zahlung wird von der Badekasse bzw. vom Automaten eine Bescheinigung (Eintrittskarte) erstellt, die als Ausweis dient und
am Badeeingang bzw. auf Verlangen des Badepersonals jederzeit vorzulegen ist.
3. Im Eintrittspreis sind folgende Leistungen eingeschlossen:
Benutzung der Umkleideräume, der kalten und warmen Brause, der Wasserbecken, der Liegewiesen, der gemeinsamen Turn- und
Spielgeräte sowie der Toiletten.
4. Die jeweils gültigen Tarife ergeben sich aus Anlage 1.
§ 17
1. Erwachsene im Sinne dieser Entgeltordnung sind Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahrs. Sie bezahlen den vollen Eintrittspreis.
2. Über 18 Jahre alte Schwerbehinderte und Gleichgestellte (ab 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit), Schüler über 18 Jahren, Studenten – auch Fernstudium-Studierende, Teilnehmer Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr), erhalten gegen Vorlage eines entsprechenden amtlichen Ausweises Ermäßigungen wie Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahre (siehe Ziffer 3).
3. Jugendliche im Sinne dieser Entgeltordnung sind Personen vom vollendeten 4. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Sie zahlen den ermäßigten Tarif für Kinder, Jugendliche, usw. entsprechend dem Entgeltverzeichnis (siehe Anlage 1). Kinder unter 4 Jahren sind vom Eintrittspreis befreit, müssen sich aber in Begleitung von zahlungspflichtigen Erwachsenen befinden.
§ 18
1. Personen der örtlichen Schulen, die während der schulplanmäßigen Turn- und Sportstunden das Eichbottbad nutzen, sind eintrittsfrei. Die Klassen sind geschlossen, in und aus dem Eichbottbad zu führen. Dies gilt für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Leingarten entsprechend.
2. Auswärtige Schulklassen bezahlen den im Entgeltverzeichnis festgesetzten Eintrittspreis. Die Klassen sind geschlossen in das Eichbottbad und aus dem Eichbottbad zu führen.
3. Angehörige eines Vereins bzw. der Volkshochschule, die das Eichbottbad zu Übungs- und sonstigen Zwecken benutzen wollen, können unter Aufsicht eines Leiters und in geschlossenen Gruppen in Einzelfällen und unter jeweils festzulegenden Bedingungen von der Stadtverwaltung zugelassen werden. Für sie gelten die regulären Eintrittspreise.
§ 19
1. Kinder und Jugendliche im Alter von 4 bis 18 Jahren erhalten die im Entgeltverzeichnis festgelegte Ermäßigung.
2. Schwerbehinderte mit einem Grad von mind. 50 %, Schüler über 18 Jahren, Studenten – auch Fernstudium-Studierende, Teilnehmer Freiwilligendienste (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliger Wehrdienst, Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges ökologisches Jahr) erhalten nach Vorlage eines gültigen Nachweises, die im Entgeltverzeichnis festgelegte Ermäßigung.
§ 20
Den Badegästen stehen ein Duschraum für Damen und ein Duschraum für Herren mit Warmwasserduschen zur Verfügung. Auf sparsamen Gebrauch ist zu achten. Ein Anspruch auf warmes Wasser besteht nicht, soweit dies aus besonderen Gründen nicht möglich ist. Die Benutzung der Duschen ist durch die Bezahlung der Eintrittsgebühr abgegolten.
§ 21
Diese Bade- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2024 in Kraft. Die bisherige Badeordnung und die bisherige Entgeltordnung treten ab diesem Zeitpunkt außer Kraft.
Leingarten, den 15. April 2024
gez. Ralf Steinbrenner
Bürgermeister
Anlage 1 E N T G E L T V E R Z E I C H N I S
Gültig ab 01.05.2024
Erwachsene (ab 18 Jahren) | |
Einzelkarte | 4,00 EUR |
Zehnerkarte | 35,00 EUR |
Kinder und Jugendliche (ab 4 bis unter 18 Jahren); Schüler über 18 Jahre, Studenten, Schwerbehinderte (ab 50 GdB), Teilnehmer Freiwilligendienste (Nachweis erforderlich). | |
Einzelkarte | 2,00 EUR |
Zehnerkarte | 15,00 EUR |
Kinder unter 4 Jahren sind vom Eintrittspreis befreit, müssen sich aber in Begleitung von zahlungspflichtigen Erwachsenen befinden. | |
Auswärtige Schulklassen mit Aufsicht | |
je Person | 2,00 EUR |
Sonstige Entgelte | |
Kostenersatz für verlorene Schrankschlüssel | 20,00 EUR |
Reinigungsentgelt bei Verunreinigung, nach Aufwand, mindestens | 20,00 EUR |
Schwimmbadbenutzung ohne vorherige Entgeltentrichtung | 50,00 EUR |
Saisonkarten (Freibadsaison: Mai - Sept.; Hallenbadsaison: Okt. – Apr.) | |
Erwachsene (ab 18 Jahren) | |
Saisonkarte (nur Freibadsaison) | 60,00 EUR |
Kombi-Saisonkarte (Freibad und darauffolgende Hallenbadsaison) | 120,00 EUR |
Abendkarte (ab 17.00 Uhr, nur Freibadsaison) | 2,50 EUR |
Kinder und Jugendliche (ab 4 bis unter 18 Jahren); Schüler über 18 Jahre, Studenten, Schwerbehinderte (ab 50 GdB), Teilnehmer Freiwilligendienste (Nachweis erforderlich). | |
Saisonkarte (nur Freibadsaison) | 30,00 EUR |
Kombi-Saisonkarte (Freibad und darauffolgende Hallenbadsaison) | 60,00 EUR |
Abendkarte (ab 17.00 Uhr, nur Freibadsaison) | 1,50 EUR |
Partner-Saisonkarte (Ehepaare oder eingetragene Partnergemeinschaften) | |
Saisonkarte (nur Freibadsaison) | |
1. Erwachsener | 60,00 EUR |
2. Erwachsener | 40,00 EUR |
Kombi-Saisonkarte (Freibad und darauffolgende Hallenbadsaison) | |
1. Erwachsener | 120,00 EUR |
2. Erwachsener | 80,00 EUR |
Familiensaisonkarte Eltern (max. 2 Erwachsene; Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Ehen, Patchwork-Familien, Alleinerziehende) mit eigenen Kindern U18 jeweils unabhängig davon, ob in häuslicher Gemeinschaft lebend und unabhängig vom Wohnsitz. | |
Saisonkarte (nur Freibadsaison) | |
1. Erwachsener | 70,00 EUR |
2. Erwachsener | 30,00 EUR |
Kind/er U18 | frei |
Kombi-Saisonkarte (Freibad und darauffolgende Hallenbadsaison) | |
1. Erwachsener | 140,00 EUR |
2. Erwachsener | 60,00 EUR |
Kind/er U18 | frei |
Bei Verlust einer Saisonkarte wird für die Ausstellung einer Ersatzkarte ein Betrag von 2,00 Euro erhoben.
Mit dem Erwerb einer gültigen Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Eintritt, sollte es aus Kapazitäts- oder sonstigen betrieblichen Gründen zu Nutzungsbeschränkungen kommen.