Das Förderprogramm vom Land Baden-Württemberg zum Schnitt von Streuobstbäumen geht in die dritte Förderperiode. Anträge für Obstbäume auf Streuobstwiesen der Gemarkung Göppingen können ab sofort bei der Stadt Göppingen bis spätestens 07.01.2026 eingereicht werden.
Das Land Baden-Württemberg fördert auch in den kommenden Jahren den fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen, um die Bestände der Streuobstwiesen langfristig zu erhalten. Dabei wurde das Förderprogramm flexibler gestaltet und der Förderzeitraum auf drei Jahre verkürzt. Innerhalb der drei Jahre muss jeder Baum einmal geschnitten werden.
Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigen Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m haben. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Schnitt kann ein Zuschuss von 18 € pro Baum gewährt werden. Die beantragten Streuobstbäume sind im Förderzeitraum von drei Jahren zu erhalten. Von der Förderung ausgeschlossen sind Streuobstbäume auf Flächen, für die bereits staatliche Beihilfen zur Verbesserung der Umwelt und des Naturschutzes über andere Förderprogramme und Regelungen für den gleichen Sachverhalt, z.B. über die Landschaftspflegerichtlinie, beantragt sind oder erhalten werden.
Die Teilnahme am Förderprogramm kann nur im Rahmen einer Sammelantragstellung erfolgen. Die Stadt Göppingen wird, wie bereits in den vergangenen Förderperioden, als Sammelantragstellerin für die auf der Gemarkung Göppingen stehenden Obstbäume einschließlich der Stadtteile fungieren.
Um den Sammelantrag fristgerecht einreichen zu können, sollten sich interessierte Streuobstwiesenbewirtschafter, egal ob Eigentümer oder Pächter, bis spätestens 07.01.2026 beim Sachgebiet Grünflächenmanagement der Stadt Göppingen melden.
Kontakt:
E-Mail: gruenordnung@goeppingen.de
Tel: 07161/ 650 67010


