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Baderegel der Woche

„Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.“ Wer ins Wasser geht, sollte...
Das Bild zeigt eine gezeichnete gelbe Ente, die von einem Ufer in einen mit Wasser gefüllten Graben springt, in dem ein langer Maßstab drin ist.
Foto: DLRG

„Ich gehe nur da baden, wo es erlaubt ist. Ich springe nur da ins Wasser, wo das Wasser tief und frei ist.“

Wer ins Wasser geht, sollte immer darauf achten, dass das Baden an dieser Stelle erlaubt ist.

Offizielle Badebereiche werden regelmäßig kontrolliert, sind in der Regel frei von Gefahren und werden oft von Rettungsschwimmern überwacht. Dort sind die Wasserqualität, die Tiefe und mögliche Strömungen bekannt, was das Risiko von Unfällen deutlich verringert. Ebenso wichtig ist es, nur dort ins Wasser zu springen, wo es tief genug und frei von Hindernissen ist. Unter der Wasseroberfläche können sich Steine, Äste oder andere Gegenstände befinden, die man von außen nicht sieht. Ein Sprung ins unbekannte oder zu flache Wasser kann schwere Verletzungen verursachen. Deshalb sollte man sich immer vorher vergewissern, dass die Stelle sicher ist, und am besten dort baden und springen, wo es ausdrücklich erlaubt und freigegeben ist.

So schützt man sich selbst und andere und kann das Schwimmen unbeschwert genießen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Ubstadt-Weiher
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Ausgabe 33/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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