Die Deutsche Bahn plant den Ausbau des Südabschnitts der Gäubahn von Böblingen bis zur Schweizer Grenze für den Deutschlandtakt. Auch wenn die Bauarbeiten frühestens in den 2030er-Jahren stattfinden werden, stehen bereits in diesem Jahr ab Juni erste Bodenuntersuchungen an – auch in Tuttlingen.
Für die Planung verantwortlich ist die neue DB-Tochter InfraGO. Die Untersuchungen in unserer Region finden von Juni bis September statt. Dabei handelt es sich um Bodenuntersuchungen, bei denen der Aufbau des Untergrunds analysiert wird. Die Untersuchungen erstrecken sich entlang der Bahnstrecke von Rietheim-Weilheim bis Tuttlingen. Zudem finden in Gottmadingen Bodenuntersuchungen statt.
Zu den Arbeiten gehören Bohrungen, Bodenuntersuchungen und Vermessungen. Dabei kommen unter anderem Bagger und Bohrgeräte zum Einsatz. Zur Durchführung der Bodenuntersuchungen müssen vorhandene Wege und Straßen begangen sowie Flurstücke betreten werden. Die Flächen werden nach Beendigung der Erkundungsarbeiten wieder hergerichtet und so übergeben, dass sie ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden können. Dennoch können die Arbeiten mit Lärm, leichter Staubentwicklung oder kurzfristigen Verkehrsbeeinträchtigungen verbunden sein.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer*innen und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 17 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) verpflichtet, diese Vorarbeiten zu dulden.
Die Koordination und Überwachung der Arbeiten der Fachfirmen vor Ort erfolgt durch Mitarbeitende der Fachbauüberwachung der Ingenieurgemeinschaft Geotechnik | ABS Gäubahn Süd (vertreten durch Boley Geotechnik GmbH und Baugrund Dresden Ingenieurgesellschaft mbH). Bei Unstimmigkeiten mit den beauftragten Fachfirmen ist die Fachbauüberwachung einzuschalten. Diese ist unter info@igt-gs.de zu erreichbar. Für generelle Rückfragen steht die Deutsche Bahn unter gaeubahn@deutschebahn.com zur Verfügung.
Außerdem bittet die Bahn, die Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigten folgender Flurstücke um Kontaktaufnahme gebeten: In Tuttlingen betrifft es die Grundstücke 4795/0; 4799/0; 4805/1; 5282/0 und 5291/0, in Wurmlingen die Flurstücke 1249/8; 3843/0 und 3845/0.