Aus den Rathäusern

Barrierefreie Bushaltestellen - Kommunen sind zum Umbau verpflichtet

Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren beschlossen, dass alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei umgebaut werden müssen. Im August hat der Umbau...
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Der Gesetzgeber hat vor einigen Jahren beschlossen, dass alle Bushaltestellen in Deutschland barrierefrei umgebaut werden müssen.

Im August hat der Umbau der barrierefreien Bushaltestellen in Erdmannhausen begonnen. Dies betrifft die Haltestellen Waage, Rathaus und Halle auf der Schray. Die Gemeinde Erdmannhausen erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben.

Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass zum 1. Januar 2022 alle Haltestellen in Deutschland barrierefrei sein müssen, sofern in der örtlichen Nahverkehrsplanung keine Ausnahmen geregelt seien. Zu der Barrierefreiheit gehören auch Querungshilfen für Sehbehinderte und Unterstellmöglichkeiten, von denen aus man den anfahrenden Bus sehen kann und die auch für den Fahrer einsehbar sind.

Zuständig für den Umbau von Bus-, Straßenbahn und U-Bahn-Haltestellen sind die Kommunen. Das führt dazu, dass sich auch kleinere Gemeinden mit dem Thema beschäftigen mussten. Ein Förderantrag über Zuschüsse wurde beim Regierungspräsidium eingereicht und nach langer Prüfungsphase wurde dem Antrag stattgegeben.

In den nächsten Wochen und Monaten wird der Umbau zwangsläufig zu entsprechenden Einschränkungen führen.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Erdmannhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2024
von Gemeinde Erdmannhausen
20.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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