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Bauanträge beim Landratsamt nur noch digital möglich

Bauanträge können seit 1. Januar 2025 nur noch digital beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf...

Bauanträge können seit 1. Januar 2025 nur noch digital beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Dasselbe gilt für Bauvoranfragen, Anträge auf Abweichung, Ausnahme oder Befreiung sowie für die Kenntnisgaben von Vorhaben und Abbrüchen.
Digitale baurechtliche Anträge sind über die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa) einzureichen.

Für die Nutzung von ViBa ist für den Bauherrn eine Bund-ID und für den Planverfasser, zum Beispiel den Architekten, ein Unternehmenskonto erforderlich. Die Bund-ID für den Bauherrn wird auch benötigt, wenn der Bauantrag im Auftrag des Bauherrn vom bevollmächtigten Planverfasser eingereicht wird, da der Bauherr den Bauantrag offiziell freizeichnen muss.

Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.
Weitere Informationen sowie den Zugang zum ViBa sind auf der Webseite des Landratsamts bereitgestellt:

www.landkreis-heilbronn.de/digitaler-bauantrag

Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 05/2025
von Landratsamt Heilbronn
30.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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