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Bauanträge sind ab 2025 nur noch digital möglich

Nachdem zum Ende diesen Jahres eine Übergangsregelung ausläuft, können Bauanträge, Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren und sonstige baurechtliche...

Nachdem zum Ende diesen Jahres eine Übergangsregelung ausläuft, können Bauanträge, Bauvorlagen im Kenntnisgabeverfahren und sonstige baurechtliche Anträge bei der Stadt Bad Saulgau ab 1. Januar 2025 nur noch in rein elektronischer Form eingereicht werden. Bürgerinnen und Bürger profitieren damit vor allem von den verbesserten und beschleunigten Kommunikationsprozessen.

So ermöglicht das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg („ViBa BW“) eine simultane und interaktive Zusammenarbeit zwischen allen an den baurechtlichen Verfahren beteiligten Akteuren: Von der Antragstellung über die Bearbeitung des Vorgangs und der Beteiligung von Behörden bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung lassen sich alle Verfahrensschritte medienbruchfrei abbilden.

Grundlage für diesen weiteren Schritt zur Digitalisierung ist die Novellierung der Landesbauordnung, die zum 25. November 2023 in Kraft getreten ist. Mit dieser trägt das Land Baden-Württemberg zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bei, wonach Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale angeboten werden müssen. Die Übergangsregelung, die es den Baurechtsbehörden ermöglichte, Anträge und Bauvorlagen auch noch in Papierform anzunehmen, endet verbindlich zum 31. Dezember 2024. Damit ist das Einreichen ab Januar 2025 nur noch elektronisch in Textform möglich.

Die digitale Antragstellung bei der Stadt Bad Saulgau ist ausschließlich über das Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg im Internet möglich: bw.digitalebaugenehmigung.de/bad-saulgau. Die Stadt Bad Saulgau ist für die Erteilung von Baugenehmigungen und andere baurechtliche Maßnahmen für die Gemeindegebiete Bad Saulgau und Herbertingen zuständig.

Um Anträge über die Online-Plattform einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto – „BundID“ für Privatpersonen, ein Unternehmenskonto für Entwurfsverfasser – benötigt. Für die Registrierung dieses Benutzerkontos ist wiederum ein Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion oder ein ELSTER-Zertifikat erforderlich. Weitere Informationen und ein Erklär-Video zur Handhabung der Plattform sind demnächst auf unserer Internetseite www.bad-saulgau.de zu finden.

Erscheinung
Stadtjournal Bad Saulgau – Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Bad Saulgau
Ausgabe 50/2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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