Bauberatungstermine mit dem Baurechtsamt des Landratsamtes Karlsruhe im Rathaus

Bekanntlich liegt die Zuständigkeit für Bauanträge beim Landratsamt Karlsruhe. Die Gemeinde kann insoweit lediglich beratend tätig werden. Um eine...

Bekanntlich liegt die Zuständigkeit für Bauanträge beim Landratsamt Karlsruhe. Die Gemeinde kann insoweit lediglich beratend tätig werden. Um eine bessere und transparente Abstimmung bereits im Vorfeld eines Vorhabens zu erreichen, sollen regelmäßige Bauberatungstermine durch die Gemeindeverwaltung zusammen mit den für den Baubezirk zuständigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen im Rathaus angeboten werden.

Diese Termine sind aktuell wieder für Bauherren bzw. Architekten im Rathaus Hambrücken möglich.

Bei Bedarf melden Sie sich bitte bei Frau Weber, 07255/7100-41 oder per E-Mail bauamt@hambruecken.de.

Fachbereich Bauen und Umwelt

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Hambrücken
NUSSBAUM+
Ausgabe 46/2024
von Gemeinde Hambrücken
15.11.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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