In Meßstetten ist Bauland ein kostbares Gut. Die Stadtverwaltung unternimmt vielerlei Anstrengungen, um Bauwilligen ein Grundstück anzubieten.
Sei es nun die Baulückeninitiative, bei der unbebaute private Flächen in den Markt kommen sollen; das Agenda-2030-Konzept „Innen- vor Außenentwicklung“, bei der städtisches Areal in der Kernstadt genutzt wird; oder die Ausweisung neuer Baugebiete, so wie bei Loh I und Loh II in der Kernstadt von Meßstetten. Dieses, so lautete das Ziel, stellt eine Arrondierung des Ortsbildes dar. Das betonte auch Bürgermeister Frank Schroft beim symbolischen ersten Spatenstich am Freitagmorgen des 18. Oktober 2024: „Mit der Erschließung von Loh I und später dann Loh I als Wohnbaugebiet sind wir für die Zukunft gewappnet und können allen Bauwilligen ein Grundstück anbieten.“
Einen wahren und zeitraubenden Behördenmarathon (Artenschutz, Umweltprüfung etc.) musste die Stadtverwaltung Meßstetten meistern, bis der rechtsgültige Bebauungsplan stand und der Gemeinderat in seiner Februar-Sitzung 2024 schließlich den finalen Satzungsbeschluss fasste und in der Juni-Sitzung die Bauleistungen für das Baugebiet Loh I in zwei Losen (Tiefbau und Straßenbau) sowie die Lieferung und Verlegung der Wasserleitung vergab. Der erste Aufstellungsbeschluss, der sich mit dem Gelände von Loh beschäftigt, stammt schon aus dem Jahre 2007. Seither war das neue Baugebiet immer wieder Thema in den gemeinderätlichen Gremien.
Insgesamt 1,43 Hektar umfasst das Baugebiet Loh I, das einen städtebaulichen Gesamtzusammenhang zwischen den Siedlungskörpern entlang der Blumersbergstraße im Westen und der Zeugengasse im Osten herstellt. Hier ist Platz für 19 Wohnbauplätze. Direkt angrenzend – noch weiter Richtung Blumersberg – ist das Baugebiet Loh II, das später folgt und für welches bereits ein Bebauungsplanverfahren im Gange ist. Hier sollen auf 2,86 Hektar weitere 36 Grundstücke realisiert werden.
Die Gesamtbaukosten für Loh I werden mit ungefähr 1,6 Millionen Euro veranschlagt.
(VB)