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Baugrundstück für 2 Doppelhaushälften im Baugebiet „Wannenstraße“ in Stein

Die Stadt Neuenstadt bietet im Baugebiet „Wannenstraße“ im Ortsteil Stein, Bauplätze für 2 Doppelhaushälften (Nr. 4 + 5) an. Die Bewerbungsphase...
Zeichnerischer Plan des Baugebiets mit Einteilung der Bauplätze
Plan Wannenstraße

Die Stadt Neuenstadt bietet im Baugebiet „Wannenstraße“ im Ortsteil Stein, Bauplätze für 2 Doppelhaushälften (Nr. 4 + 5) an. Die Bewerbungsphase startet am Montag, 15.9.2025 und endet am Sonntag, 12.10.2025. Bewerbungen, die nach dem 12.10.2025 eingehen, und unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Bewerben können Sie sich unter www.baupilot.de/neuenstadt.

Der Bauplatzpreis für die Grundstücke beträgt 300,00 €/m². Es gelten die Vergaberichtlinien für die Vermarktung von städtischen Grundstücken für das Gebiet „Wannenstraße“. Diese finden Sie zusammen mit vielen weiteren Informationen zum Gebiet und individuellen Hinweisen zu den Grundstücken auf der Plattform www.baupilot.com/neuenstadt.

Das Bewerbungsformular und alle Unterlagen, die auch digital zur Verfügung gestellt werden, können zu den regulären Öffnungszeiten des Rathauses bei Frau Sabine Salmen (Tel. 07139/97-39; E-Mail: sabine.salmen@neuenstadt.de) eingesehen, abgeholt oder angefordert werden. Sie steht Ihnen auch für Fragen zur Verfügung.

Datenschutz

Ihre Daten werden bei einer Teilnahme am Bauplatzvergabeverfahren gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung von uns verarbeitet und gespeichert. Bitte beachten Sie hierzu die Datenschutzhinweise bzgl. der Vergabe eines Bauplatzes der Stadt Neuenstadt, die Ihnen auf der Homepage der Stadt Neuenstadt (www.neuenstadt.de) und bei Ihrer Registrierung auf baupilot.com mitgeteilt werden.

Plan Wannenstraße

Auch im Baugebiet „Daistler III“ haben die Arbeiten begonnen. Der Vermarktungsstart ist für Oktober 2025 geplant.

Erscheinung
Neuenstadter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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