Bekanntmachung des Umlegungsplans
1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.1.2025 den Umlegungsplan gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der aktuellen Fassung aufgestellt. Dem Umlegungsplan liegt der seit 29.5.2024 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Daistler III“ und dessen seit 5.12.2024 rechtskräftige Änderung „Daistler III – 1. Änderung“ zugrunde. Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.
2. Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen
Der Umlegungsplan kann im Rathaus Neuenstadt, Hauptstraße 50, 74196 Neuenstadt, Zimmer 17 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Der Umlegungsplan kann nur von demjenigen und nur insoweit eingesehen werden, als ein berechtigtes Interesse dafür dargelegt wird. Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
3. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
In der Bekanntmachung der Gemeinde vom 17.5.2023 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden. Nach § 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist die Frist zur Anmeldung von Rechten mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Neuenstadt, 6.2.2025
Andreas Konrad, Bürgermeister