I. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans
Der Umlegungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 die Aufstellung des Umlegungsplans gemäß § 66 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, für das Gebiet der Baulandumlegung „Wasserreute“ auf der Gemarkung Denkendorf beschlossen.
Der Umlegungsplan besteht aus der Karte zum Umlegungsplan und dem Verzeichnis zum Umlegungsplan für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4, 4/1, 4/2, 4/3, 4/4, 4/5, 5, 6, 6/1, 6/2, 6/3, 6/4, 6/5, 7, 8, 8/1, 8/2, 9. Das Umlegungsgebiet umfasst die (Alt)Flurstücke Nr. 2851, Nr. 2852, Nr. 2853, Nr. 2853/1, Nr. 2854, Nr. 2855, Nr. 2856, Nr. 2857, Nr. 2858, Nr. 2859, Nr. 2859/1, Nr. 2860 und Nr. 2862. Der Umlegung liegt der seit 30.10.2024 rechtsverbindliche Bebauungsplan „Wasserreute“ zu Grunde.
II. Einsichtnahme, Zustellung von Auszügen
Der Umlegungsplan kann bei der Gemeinde Denkendorf, Furtstraße 1, 73770 Denkendorf, Raum 2.04, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Den Umlegungsplan kann jeder einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Den Beteiligten wird nach § 70 Absatz 1 Baugesetzbuch ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
III. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
In der öffentlichen Bekanntmachung der Gemeinde Denkendorf vom 27.07.2023 über den Umlegungsbeschluss ist zur Anmeldung von Rechten aufgefordert worden.
Nach § 48 Absatz 2 Baugesetzbuch ist die Frist zur Anmeldung von Rechten für die unter Ziffer I. dieser Bekanntmachung aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.
Denkendorf, den 19.12.2024
Umlegungsausschuss
Bürgermeister Ralf Barth