Die Gemeinde Urbach ist gesetzlich zu Gewässerunterhaltung entlang der Bäche verpflichtet. In diesem Zusammenhang wurde der Baumbestand kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass zahlreiche Bäume, insbesondere Eschen krank oder abgestorben sind und gefällt werden müssen. Soweit möglich, wird dies aktuell von unserem Bauhofteam erledigt. Die Grundstückseigentümer werden um Verständnis gebeten, dass deren Grundstücke ohne Vorankündigung betreten und befahren werden. Da das gefällte Holz größtenteils nicht Eigentum der Gemeinde Urbach ist, werden die Grundstückseigentümer gebeten, dieses selbst zu beseitigen. Dieses ist vollständig aus dem außerorts 10 m breiten Gewässerrandstreifen, der an der Böschungsoberkante beginnt, zu entfernen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an das Bauamt, E-Mail: bauamt@urbach.de wenden.