Baumfällungen: was ist erlaubt?

Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen? Die gesetzliche Grundlage für die Fällung von Bäumen und Rodung von Hecken findet...

Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen? Die gesetzliche Grundlage für die Fällung von Bäumen und Rodung von Hecken findet sich im § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (Kürzel BNatSchG – genauer Wortlaut: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege). Dieser Paragraf regelt, welche Art von Pflanze zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen geschnitten, gefällt oder sogar komplett entfernt werden darf.

  • Auf der Homepage der Stadt Stutensee steht unter www.stutensee.de/Artenschutz ein zweiseitiges Faltblatt des Landratsamts Karlsruhe als PDF bereit – mit Hintergründen und Informationen zum Thema.
  • Hausgarten, Hecke, Hausbau oder Grundstück in einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet sind im Faltblatt erwähnte häufige Fallkonstellationen.
  • Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Karlsruhe unter folgender E-Mail-Adresse zur Verfügung:naturschutz@landratsamt-karlsruhe.de.
Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 26/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Stutensee
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto