Sie möchten einen Baum, eine Hecke oder anderes Gehölz entfernen? Die gesetzliche Grundlage für die Fällung von Bäumen und Rodung von Hecken findet sich im § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (Kürzel BNatSchG – genauer Wortlaut: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege). Dieser Paragraf regelt, welche Art von Pflanze zu welchen Zeiten und unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen geschnitten, gefällt oder sogar komplett entfernt werden darf.