Nach der Begutachtung unseres Baumbestands durch qualifizierte Fachleute werden die Arbeiten unter den Gesichtspunkten der Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht, die der Gemeinde obliegt, der baumbiologischen Erfordernisse und zur Herstellung beziehungsweise Erhaltung der Lichtraumprofile im Bereich von Gehwegen und Straßen durchgeführt.
Aufgrund der vorgenannten Beurteilungskriterien ist es unvermeidbar, dass auch Bäume gefällt werden müssen. Selbstverständlich werden an geeigneten Stellen Jungbäume wieder nachgepflanzt.
Wir bitten um Verständnis für die Baumpflegemaßnahmen, insbesondere für teilweise auftretende Beeinträchtigungen durch die in Einzelfällen notwendigen Straßenteilsperrungen.
Ihr Ortsbauamt