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Baumschnitt (Streuobstförderung)

Baumschnittförderung wird fortgeführt Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs...

Baumschnittförderung wird fortgeführt

Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen. Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen.

Die neue Förderperiode ist eröffnet und Sammelanträge können wie gewohnt bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann vorbehaltlich des Inkrafttretens der Verwaltungsvorschrift (VwV) Förderung Baumschnitt – Streuobst 2026 bis 2028 und deren EU-rechtlichen Notifizierung ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.

Mit einem Sammelantrag kann ab sofort die Aufnahme in das Förderprogramm beantragt werden.

Die Anträge finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums:

rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/

Bitte um Beachtung: Die Anträge können nicht mehr im Rathaus abgegeben werden. Die Stadt Krautheim fungiert nicht mehr als Sammelstelle.

Erscheinung
Amts- und Mitteilungsblatt Stadt Krautheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Krautheim
Kategorien
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