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Baumschnittförderung 2026-2028 – jetzt noch mitmachen!

Die Mindestanzahl von 100 gemeldeten Streuobstbäumen ist bereits erreicht, so dass der Sammelantrag durch unseren Streuobstwiesenbeauftragten auf jeden...
Plakat BaumschnittförderungFoto: Natürlich Nabern

Die Mindestanzahl von 100 gemeldeten Streuobstbäumen ist bereits erreicht, so dass der Sammelantrag durch unseren Streuobstwiesenbeauftragten auf jeden Fall gestellt werden kann.

Zum Erhalt und zur Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs fördert das Land den fachgerechten Pflegeschnitt von Streuobstbäumen in 3-jährigen Förderperioden.

Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt von Streuobstbäumen in der freien Landschaft ab dem dritten Standjahr. Die Streuobstbäume müssen großkronig und starkwüchsig sein, in weiträumigem Abstand stehen und eine Stammhöhe von mindestens 1,40 Meter haben.

Die aktuelle Förderperiode läuft bereits und Sammelanträge können bei den zuständigen Regierungspräsidien eingereicht werden. Die Förderung umfasst sowohl den regelmäßigen Pflegeschnitt als auch den Erziehungsschnitt junger Bäume ab dem dritten Standjahr. Pro Baumschnitt kann ein Zuschuss von 18 Euro gewährt werden.

Ein Sammelantrag kann gestellt werden, wenn insgesamt mindestens 100 Streuobstbäume durch die einzelnen Antragsteller zur Förderung gemeldet werden.

Das StreuobstwiesenKonzept Nabern sieht unter anderem vor, dass der Streuobstwiesenbeauftragte die Besitzer und Bewirtschafter von Streuobstwiesen unterstützt. Daher wird Rainer Gall die Baumschnittförderung für Nabern organisieren und dazu alle Anträge interessierter Streuobstwiesenbewirtschafter von Nabern zusammenfassen, den Sammelantrag beim Regierungspräsidium einreichen, über Bewilligungsbescheide informieren, nach jedem Schnittzeitraum den Auszahlungsantrag stellen und jedem einzelnen Antragsteller seinen anteiligen Förderbetrag aufs Konto überweisen.

In der aktuellen Förderperiode 2026-2028 sind noch zwei Schnittzeiträume förderfähig:

  • 01.11.2026 bis 15.04.2027
  • 01.11.2027 bis 15.04.2028

Naberner Bewirtschaftende von Streuobstwiesen, die an der Baumschnittförderung teilnehmen möchten, müssen dazu ein Antragsformular beim Streuobstwiesenbeauftragten abgeben und darin neben persönlichen Angaben die Gesamtzahl ihrer vorgesehen Bäume für den jeweiligen Schnittzeitraum und die betreffenden Flurstücknummern mitteilen.

Den restlichen „Papierkrieg“ übernimmt der Streuobstwiesenbeauftragte.

Natürlich müssen die Bewirtschaftenden die gemeldeten Bäume im jeweiligen Schnittzeitraum dann auch fachgerecht schneiden. Als fachgerecht gilt der Öschbergschnitt oder der Alt-Württembergische Schnitt.

Wer sich da unsicher ist, kann sein Wissen und Können gerne noch rechtzeitig auf dem nächsten Baumschnittkurs durch Natürlich Nabern im Februar 2027 auffrischen.

Antragsformulare können auf unserer Homepage des BürgerNetz Nabern unter der Rubrik Natürlich Nabern (https://buergernetz-nabern.com/natuerlich_nabern) heruntergeladen, oder bei Rainer Gall (Mobil/WhatsApp: 01573 7267880, E-Mail: gall.rainer@web.de) direkt angefragt werden. Auch Fragen zur Baumschnittförderung können gerne an Rainer Gall gerichtet werden.

Die Abgabefrist beim Streuobstwiesenbeauftragten ist der 30.05.2026

Alle Hintergrundinformationen finden sich auf der Homepage der Regierungspräsidien Baden-Württemberg

(https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/foerderungen/seiten/streuobst/)

oder auf unsrer Homepage.

Euer Team Natürlich Nabern -

der Streuobstwiesenbeaufragte

Erscheinung
exklusiv online
von Natürlich Nabern
20.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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