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Baumschnittförderung für Streuobstbäume wird fortgeführt

ENZKREIS. Baden-Württemberg will Bewirtschafter von Obstwiesen bei der Pflege ihrer Bäume auch weiterhin unterstützen. Das entsprechende Landesprogramm...
Baumschnitt
Der Schnitt von Streuobstbäumen wird weiterhin vom Land finanziell unterstützt.Foto: Bild: Enzkreis; Fotograf: Bernhard Reisch

ENZKREIS. Baden-Württemberg will Bewirtschafter von Obstwiesen bei der Pflege ihrer Bäume auch weiterhin unterstützen. Das entsprechende Landesprogramm wurde vereinfacht und die Laufzeit auf drei Jahre verkürzt. Innerhalb dieser Zeit, also von 2026 bis 2028, müssen die angemeldeten Bäume mindestens einmal fachgerecht geschnitten werden. Der Förderbetrag für den Erziehungsschnitt von Jungbäumen ab dem dritten Standjahr und für den Pflegeschnitt älterer Bäume wurde auf 18 Euro pro Baum angehoben. „Wir freuen uns, wenn viele Anträge aus dem Enzkreis eingereicht werden“, sagt Enzkreis-Obstbauberater Bernhard Reisch.

Sammelanträge können bis zum 15. Januar 2026 beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Nach der Bewilligung kann noch die Schnittsaison im kommenden Frühjahr genutzt werden. Anträge für den Baumschnitt im Winter 2026/27 und im Winter 2027/28 können bis zum 15. Juni 2026 gestellt werden. Das Formular für den Antrag kann auf www.streuobst-bw.info heruntergeladen werden; dort sind auch weitere Informationen zur Baumschnittförderung abrufbar.

Erscheinung
Wimsheimer Rundschau
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Ausgabe 49/2025
von Landratsamt Enzkreis
03.12.2025
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