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Bauplätze Höfelbett

Im Bebauungsgebiet „Höfelbett“ im Norden der Gemeinde Albershausen stehen in der dritten Ausschreibungsrunde drei Grundstücke zum Verkauf bereit....

Im Bebauungsgebiet „Höfelbett“ im Norden der Gemeinde Albershausen stehen in der dritten Ausschreibungsrunde drei Grundstücke zum Verkauf bereit. Der Verkaufspreis beträgt 480 €/qm inkl. Erschließungskosten.

Die ausgeschriebenen Bauplätze finden Sie im Plan auf der nächsten Seite.

In unmittelbarer Nähe befinden sich landwirtschaftliche sowie Frei- und Waldflächen, die sich bestens zur Naherholung eignen.

Das Baugebiet „Höfelbett“ ist infrastrukturell durch die Bünzwanger Straße sowie durch die direkte Lage an der B 297 sehr gut an das örtliche, aber auch an das überörtliche (A 8 und B 10) Verkehrsnetz angebunden und in kürzester Zeit erreichbar. Zudem verkehrt eine regelmäßige Busverbindung über die Stadt Uhingen nach Göppingen sowie über die Gemeinde Schlierbach nach Kirchheim/Teck.

Fakten für die 3. Ausschreibungsrunde

NutzungsartAllgemeines Wohngebiet (WA)
Preis480 €/qm
Grundstücksgrößenab 442 m² bis 544 m²
Zu veräußernde Grundstücke in Baugebiet3
Bebauungsplan in Kraft seit29.5.2020
Bauzwangja (innerhalb von 3 Jahren ab Kaufvertrag)
HaustypenEinzel- und Doppelhäuser
DachformenFlachdach, Satteldach
GRZ0,4

Infrastruktur

Nah- oder Fernwärme-
Wasserversorgungja
Energieversorgungja
Gas-

Preisermäßigung/Familienförderung

Der Käufer erhält von der Gemeinde Albershausen eine Kinderermäßigung von 7.500,00 € pro eigenem Kind unter 18 Jahren, das mit dem Erwerber in einem gemeinsamen Haushalt lebt und in dem neu zu errichtenden Gebäude nach Fertigstellung mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Die Ermäßigung wird auf Antrag auch gewährt, wenn innerhalb von 3 Jahren ab Kaufvertrag Kinder geboren werden und die maßgebenden Richtlinien eingehalten werden. Die maximale Ermäßigung beträgt 15.000 €.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Albershausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
von Gemeinde Albershausen
24.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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