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Bauplätze im Baugebiet „Bründel“ Dühren

In Sinsheim-Dühren wurde ein Neubaugebiet mit 14 Baugrundstücken in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Eschelbach) erschlossen. Die Stadt Sinsheim bietet...
Flurstückkarte des Baugebiets "Bründel" in Dühren.
Foto: Stadt Sinsheim

In Sinsheim-Dühren wurde ein Neubaugebiet mit 14 Baugrundstücken in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Eschelbach) erschlossen. Die Stadt Sinsheim bietet acht Bauplätze im Baugebiet „Bründel“ zum Verkauf an.
Dühren ist Teil der großen Kreisstadt Sinsheim. Die Kernstadt Sinsheim ist über das öffentliche Verkehrsnetz (B292) in wenigen Minuten erreichbar. In nur wenigen Kilometern Entfernung gibt es einen Autobahnanschluss zur A6.
Dühren bietet einen Kindergarten, eine Kindertagesstätte, eine Grundschule und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Die vielfältigen Freizeitangebote von Dühren und der großen Kreisstadt Sinsheim sind besonders für Familien mit Kindern interessant.
Die Erschließung ist bereits fertig gestellt. Die Baugrundstücke sind damit sofort bebaubar. Der Quadratmeterpreis für das Baugebiet „Bründel“ liegt bei 440,00 Euro (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge). Die Anschlüsse an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren kann pro Quadratmeter eine Ermäßigung pro Kind, jedoch für maximal drei Kinder, in Höhe von 10,00 Euro (max. 30,00 Euro) auf den Kaufpreis gewährt werden.
Bei Bebauung der Grundstücke ist jeweils ein Einzelhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Die Bebauung der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Bründel“.
Bei Erwerb gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d. h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer verbleiben.
Die Vergabe erfolgt gemäß den vom Gemeinderat beschlossenen „Vergaberichtlinien nach dem Einheimischenmodell“ für alle Interessenten zur gleichen Zeit. Ihre Bewerbung kann über die städtische Homepage, über die Plattform „Baupilot“ eingereicht werden. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen.
Sollte kein Internetzugang zur Verfügung stehen, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich schriftlich zu bewerben.
Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 31.10.2025.
Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien erhalten Sie telefonisch beim Flächenmanagement der Stadt Sinsheim, Frau Pfeil, Tel.: 07261 404-225 oder per E-Mail flm@sinsheim.de oder auf der Homepage der Stadt Sinsheim www.sinsheim.de/grundstuecke im Bereich Wirtschaft & Bauen, Grundstücke, Bauplätze.
Für Fragen der Bebaubarkeit des Grundstücks steht Ihnen unsere Baurechtsabteilung, Herr Huber (Tel.: 07261/ 404-142) oder per E-Mail: baurecht@sinsheim.de zur Verfügung.

Luftbild des Baugebiets
Foto: Stadt Sinsheim
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von Stadt Sinsheim
20.08.2025
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