Das Wohnbaugebiet „Brunnenäcker II" befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Dunningen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Dunningen hat in seiner Sitzung am 18.10.2021 den Bebauungsplan "Brunnenäcker II" als Satzung beschlossen. Dieser ist seit der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt am 28.10.2021 rechtskräftig. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Brunnenäcker II“ wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 23.05.2022 beschlossen und im Amtsblatt vom 02. Juni 2022 öffentlich bekannt gemacht.
Im Frühjahr 2022 wurde das Baugebiet mit insgesamt 26 Bauplätzen erschlossen.
Es stehen derzeit noch einige Bauplätze zum Verkauf zur Verfügung. Einen Verkaufsplan des Gebietes mit den freien Plätzen und weiteren Informationen zu Größe und Bauplatzpreis finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Dunningen unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen -> Wohnbau“.
Falls Sie Interesse an einem frei zum Verkauf stehenden Bauplatz der Gemeinde Dunningen zeigen, können wir Ihnen diesen verbindlich reservieren. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich unter Angabe der Bauplatznummer per E-Mail, Fax oder Post unter Benennung Ihrer Adressdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer) mit.
Für die Reservierung eines Bauplatzes in diesem Baugebiet wird ein Reservierungsentgelt in Höhe von 1.000 € erhoben, das bei Abschluss mit dem Kaufpreis verrechnet wird. Kommt kein Kaufvertrag zustande, wird die Reservierungsgebühr für den entstandenen Verwaltungsaufwand einbehalten. Die Reservierung eines zugeteilten Bauplatzes wird auf maximal 2 Monate begrenzt. Erfolgt in dieser Zeit aufgrund des Interessenten kein Kaufvertrag, wird die Reservierung widerrufen.
Wenn Sie sich verbindlich für einen Bauplatz entschieden und die Reservierungsgebühr eingegangen ist, wird der Verkauf ohne weitere Beschlussfassung in den Gremien durch die Verwaltung abgewickelt. Die Beurkundung des Verkaufes eines Bauplatzes vor einem Notar kann sofort vereinbart werden.
Im Kaufvertrag wird ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde Dunningen aufgenommen. Die Ausübung des Wiederkaufrechts tritt ein, wenn der Erwerber den Bauplatz nicht innerhalb von 3 Jahren mit einem Rohbau bebaut hat, den Bauplatz vor Erstellung des Rohbaus ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Gemeinde veräußert, in Zahlungsverzug länger als 3 Monate aus dem Vertrag kommt oder die Bauabsicht endgültig aufgibt.
Ansprechpartner sind:
Schumacher, Peter, Telefon: 07403 9295-14 E-Mail: Peter.Schumacher@Dunningen.de
Maier, Dagmar Kämmerei, Telefon: 07403 9295-17 E-Mail: Dagmar.Maier@Dunningen.de