Die Stadt Horb a. N. bietet den oben genannten Bauplatz in der Straße Albblick mit einer Größe von 911 m² zum Kauf an. Der Bauplatz liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Vor dem Gässle“.
Bei dem Bauplatz handelt es sich um ein Vermächtnis an die Stadt Horb mit der Auflage, dass der Erlös zweckgebunden für die Jugend von Betra verwendet wird.
Deshalb wird der Bauplatz (abweichend von Bauplatzverkäufen in von der Stadt entwickelten Baugebieten) ohne Bauverpflichtung sowie gegen Höchstgebot verkauft. Das Mindestgebot entspricht dem aktuellen Bodenrichtwert und beträgt 146.000 €. Interessenten können bis spätestens 15. März 2026 per E-Mail ein Gebot abgeben unter grundstuecksgeschaefte@horb.de (oder schriftlich bei der Stadtverwaltung Horb, Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 8, 72160 Horb a.N.)
Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung, auch für weitere Informationen zum Objekt, ist Frau Claudia Uhlich, Fachbereich Stadtentwicklung, Tel. 07451/901-285, E-Mail: grundstuecksgeschaefte@horb.de