Aus den Rathäusern

Bauplatzangebot der Stadt Sinsheim

Die Stadt Sinsheim veräußert das Grundstück Flst.Nr. 54/1, Am Kloster 6, im Ortskern von Eschelbach. Das Grundstück ist mit einer Größe von 1.482...

Die Stadt Sinsheim veräußert das Grundstück Flst.Nr. 54/1, Am Kloster 6, im Ortskern von Eschelbach. Das Grundstück ist mit einer Größe von 1.482 m² sofort bebaubar.

Die Bebauung des Grundstücks richtet sich nach § 34 BauGB und muss sich in die Umgebung einpassen. Eine Nachverdichtung ist in diesem Bereich gewünscht. Der überbaubare Grundstücksbereich kann dem Plan in der Anlage entnommen werden. Darüber hinaus verfügt das Grundstück über eine starke Hanglage.

Die Fläche eignet sich für die Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus. Es ist jedoch auch eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder mit Doppelhaushälften denkbar. Wohnen in Verbindung mit nicht störenden Gewerbe (Bsp. Büro, Praxis etc.) ist möglich.

Für Gewerbeeinheiten richtet sich die Anzahl der Stellplätze nach der VwV für Stellplätze. Pro Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen.

Vorsorglich weist die Stadt Sinsheim darauf hin, dass in der Liste der Kulturdenkmale in Baden-Württemberg vom Landesamt für Denkmalpflege für die Hausnummer „Am Kloster 6“ ein Bodendenkmal eingetragen ist.

Hausanschlüsse für Wasser und Abwasser sind noch nicht vorhanden.

Die Anschlusskosten an das öffentliche Leitungsnetz werden vom Verkäufer getragen.

Der Quadratmeterpreis für das Grundstück liegt bei 210,00 € (incl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge), somit insgesamt 311.220,00 €.

Für den Bauplatz gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum des Käufers verbleiben.

Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Ihre Bewerbung erfolgt auf der städtischen Homepage über die Plattform „Baupilot“. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15.01.2025.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie telefonisch beim Flächenmanagement der Stadt Sinsheim, Frau Pfeil, Tel.: 07261 404-225 oder per E-Mail: flm@sinsheim.de oder finden Sie auf der Homepage der Stadt Sinsheim: www.sinsheim.de im Bereich Wirtschaft & Bauen, Grundstücke, Bauplätze.

Für Fragen der Bebaubarkeit des Grundstücks steht Ihnen unsere Baurechtsabteilung, Herr Huber (Tel.: 07261 404-142) oder per E-Mail: baurecht@sinsheim.de zur Verfügung.

Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 02/2025
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 51/2024
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Ausgabe 50/2024

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Sinsheim

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von Stadt Sinsheim
12.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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