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Bauplatzangebot der Stadt Sinsheim

Die Stadt Sinsheim bietet zwei Grundstücke in Hoffenheim in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Horrenberg) im Baugebiet „Vorderes Tal“ zum Verkauf...
Geodaten-Auszug.
Foto: Stadt Sinsheim

Die Stadt Sinsheim bietet zwei Grundstücke in Hoffenheim in attraktiver Ortsrandlage (Richtung Horrenberg) im Baugebiet „Vorderes Tal“ zum Verkauf an.

Hoffenheim ist Teil der Großen Kreisstadt Sinsheim. Die Kernstadt Sinsheim ist über das öffentliche Verkehrsnetz (B45) in wenigen Minuten erreichbar. In nur wenigen Kilometern Entfernung gibt es einen Autobahnanschluss zur A6.

Hoffenheim bietet zwei Kindergärten, eine Grundschule und Geschäfte für den täglichen Bedarf. Auch die medizinische Versorgung (Arzt, Zahnarzt und Apotheke) ist gewährleistet. Für Familien mit Kindern sind die vielfältigen Freizeitangebote in Hoffenheim und der Großen Kreisstadt Sinsheim besonders interessant.

Veräußert werden die Grundstücke

  • Flst.-Nr. 4614, Im Vorderen Tal 12, mit einer Größe von 498 m² sowie
  • Flst.-Nr. 4615, Im Vorderen Tal 14 in Hoffenheim, mit einer Größe von 446 m².

Die Grundstücke sind voll erschlossen und sofort bebaubar.

Der Preis pro Quadratmeter für die Grundstücke liegt bei 480,00 € (inkl. Erschließungskosten und Anschlussbeiträge). Die Anschlüsse an die öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen sind bis zur Grundstücksgrenze verlegt. Für Familien mit Kindern unter 18 Jahren kann pro Quadratmeter eine Ermäßigung pro Kind, jedoch für maximal drei Kinder, in Höhe von 10,00 € (max. 30,00 €) auf den Kaufpreis gewährt werden.

Bei Bebauung der Grundstücke ist jeweils ein Einzelhaus mit maximal 2 Wohneinheiten zulässig. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Die Bebauung der Grundstücke richtet sich nach dem Bebauungsplan „Vorderes Tal“.

Bei Erwerb gilt eine Bauverpflichtung innerhalb von drei Jahren ab Abschluss des Kaufvertrages und eine Haltevereinbarung von zehn Jahren, d.h. das Grundstück muss mindestens zehn Jahre im Eigentum der Käufer verbleiben.

Der Verkaufsstart beginnt für alle Interessenten zum gleichen Zeitpunkt. Ihre Bewerbung erfolgt auf der städtischen Homepage über die Plattform „Baupilot“. Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung der finanzierenden Bank beizufügen. Sollten Sie keinen Internetzugang besitzen, besteht weiterhin die Möglichkeit, sich schriftlich zu bewerben.

Bei mehreren Bewerbungen für den Bauplatz wird dieser nach dem Höchstgebotsverfahren vergeben. In diesem Fall wird eine gesonderte Aufforderung zur Gebotsabgabe durch die Stadt Sinsheim erfolgen.

Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 08.10.2025.

Weitere Informationen zum Vergabeverfahren erhalten Sie telefonisch beim Flächenmanagement der Stadt Sinsheim, Frau Pfeil, Tel.: 07261 404-225 oder per E-Mail: flm@sinsheim.de oder finden Sie auf der Homepage der Stadt Sinsheim www.sinsheim.de/grundstueckeim Bereich Wirtschaft & Bauen, Grundstücke, Bauplätze.

Für Fragen der Bebaubarkeit des Grundstücks steht Ihnen unsere Baurechtsabteilung, Herr Huber (Tel.: 07261 404-142) oder per E-Mail: baurecht@sinsheim.de zur Verfügung.

Erscheinung
Sinsheimer Stadtanzeiger
Ausgabe 31/2025
von Stadt Sinsheim
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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