Endlich ist es so weit, die zweite Vermarktungsrunde der noch freien Bauplätze in unserem Baugebiet „Baumgarten“ im Stadtteil Obergriesheim startet.
Ab Freitag, 29. November 2024 sind Bewerbungen auf unsere verbliebenen 7 städtischen Bauplätze möglich.
Die Bauplätze haben eine Größe zwischen 421 m² und 648 m².
Bewerbungen können elektronisch über die Plattform BAUPILOT.com eingereicht werden. Sollte Ihnen eine elektronische Bewerbung nicht möglich sein, wenden Sie sich für eine schriftliche/postalische Bewerbung an Frau Bergdolt (Tel. 06269/96-33, E-Mail: christin.bergdolt@gundelsheim.de).
Die Bewerbungsphase läuft vom 29.11.2024 bis 21.2.2025.
Innerhalb dieser Frist müssen auch alle Nachweise vorgelegt werden.
Sowohl die Vergabekriterien als auch die erforderlichen Nachweise können den Vergaberichtlinien entnommen werden. Diese finden Sie auf BAUPILOT.com sowie im Anschluss abgedruckt. Die Vergabe erfolgt nach dem zweiteiligen Verfahren. Jeder Bewerber gibt eine Bewerbung auf das Baugebiet ab, die im ersten Schritt gesammelt und nach Ablauf der Bewerbungsfrist gemäß den Vergaberichtlinien der Stadt Gundelsheim berücksichtigt wird. Im zweiten Schritt werden dann die Bewerber, die zum Zuge kommen, aufgefordert, ihre Bauplatz-Prioritäten abzugeben.
Interessenten haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen zum Baugebiet und zum Vergabeverfahren. Dies kann online auf BAUPILOT.com oder im Bauamt der Stadtverwaltung Gundelsheim, Zimmer 08, erfolgen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Bauamt, Frau Bergdolt (Tel. 06269/96-33, E-Mail: christin.bergdolt@gundelsheim.de) wenden.
Die Stadt Gundelsheim startet die zweite Vermarktungsrunde eines Bauplatzes im Baugebiet „Rainweinberg-Steingrube“ in Gundelsheim-Bachenau.
Ab Freitag, 29. November 2024 sind Bewerbungen auf unseren städtischen Bauplatz möglich.
Der Bauplatz hat eine Größe von 509 m².
Bewerbungen können elektronisch über die Plattform BAUPILOT.com eingereicht werden. Sollte Ihnen eine elektronische Bewerbung nicht möglich sein, wenden Sie sich für eine schriftliche/postalische Bewerbung an Frau Bergdolt (Tel. 06269/96-33, E-Mail: christin.bergdolt@gundelsheim.de).
Die Bewerbungsphase läuft vom 29.11.2024 bis 21.2.2025.
Innerhalb dieser Frist müssen auch alle Nachweise vorgelegt werden.
Sowohl die Vergabekriterien als auch die erforderlichen Nachweise können den Vergaberichtlinien entnommen werden. Diese finden Sie auf BAUPILOT.com sowie im Anschluss abgedruckt. Die Vergabe erfolgt nach dem einstufigen Verfahren. Dem Bewerber, welcher die höchste Punktzahl erreicht hat, wird das Baugrundstück zugeteilt.
Interessenten haben die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Unterlagen zum Bauplatz und zum Vergabeverfahren. Dies kann online auf BAUPILOT.com oder im Bauamt der Stadtverwaltung Gundelsheim, Zimmer 08, erfolgen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an unser Bauamt, Frau Bergdolt (Tel. 06269/96-33, E-Mail: christin.bergdolt@gundelsheim.de) wenden.
1. Gegenstand, Anwendungsbereich, Ziele
(1) Diese Vergaberichtlinien dienen der entwicklungspolitischen Zielsetzung der Stadt Gundelsheim und sollen Anwendung finden bei der Vergabe von Wohnbauplätzen (im Folgenden Bauplatz genannt) und zur Förderung des Wohnungsbaus.
(2) Diese Leitlinie setzt einen Rahmen für die Stadtverwaltung hinsichtlich des Verfahrens und der inhaltlichen Ausgestaltung der Vergabe kommunaler Baugrundstücke für private Bauvorhaben als selbstgenutzte Eigenheime (z.B. Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus). Innerhalb dieses Rahmens entscheidet der Gemeinderat jeweils gebietsbezogen über die Vergabe der im jeweiligen Baugebiet liegenden Baugrundstücke. Bestimmungen oder Einzelfallentscheidungen über die Vergabe von Baugrundstücken für andere Vorhaben (Geschosswohnungen, sozialer Wohnungsbau, Investorenauswahlverfahren oder Ähnliches) bleiben hiervon unberührt.
(3) Die Stadt Gundelsheim entwickelt Baugebiete zur Förderung und Sicherung der mit der Bauleitplanung verfolgten Ziele, insbesondere die Grundstücksnutzung unter Berücksichtigung baukultureller Belange und der Deckung des Wohnbedarfs von Bauwilligen sowie die Umsetzung einer familienfreundlichen und nachhaltigen Entwicklung der erschlossenen Baugebiete.
(4) Ein Rechtsanspruch – gleich welcher Art – kann aus dieser Leitlinie nicht abgeleitet werden.
2. Zugangsvoraussetzungen/Antragsberechtigte
(1) Der Verkauf von Baugrundstücken erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den/die Bewerber als Hauptwohnsitz. Eine entsprechende Verpflichtung wird vertraglich vereinbart. Es können sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nur volljährige, natürliche und vollgeschäftsfähige Personen bewerben. Eltern oder Alleinerziehende sind für ihre minderjährigen Kinder nicht antragsberechtigt.
(2) Finanzierungsnachweis
Der Bewerbung ist der von der Stadt zur Verfügung gestellte Nachweis zur Gesamtfinanzierung (bzw. Vermögensnachweis) des Grunderwerbs und den voraussichtlichen Kosten des Bauvorhabens beizufügen. Der Finanzierungsnachweis muss mindestens bis zum Ende der Bewerbungsfrist gültig sein. Liegt der Finanzierungsnachweis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht vor (Stichtag), gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
(3) Bewerber
Eine Bewerbung kann von einer volljährigen Person (Einzelbewerbung) oder von zwei volljährigen Personen gemeinsam eingereicht werden (Bewerbung als Paar). Reicht eine Person eine Einzelbewerbung und eine Paarbewerbung ein, geht die Einzelbewerbung in der Paarbewerbung auf und die Einzelbewerbung bleibt unberücksichtigt. Im Falle einer gemeinsamen Bewerbung müssen beide Bewerber Miteigentum erwerben und gemeinsam Vertragspartner der Kommune werden.
(4) Bevollmächtigung zur Grundbucheinsicht
Alle Bewerber müssen die Stadt Gundelsheim auf einem von der Stadt zur Verfügung gestellten Formular zur Grundbucheinsicht bevollmächtigen. Liegt der Stadt das vorgenannte Formular bis zum Ende der Bewerbungsfrist von Bewerbern und Mitbewerbern nicht vor, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
(5) Ausschluss von Bewerbern
Juristische Personen sind von der Vergabe ausgeschlossen.
3. Bewerbungsform
(1) Antragsteller können eine oder zwei zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährige Personen sein (Bewerber und Mitbewerber bzw. Bewerbung als Paar).
(2) Bei zwei Antragstellern müssen beide Antragsteller Vertragspartner/Käufer hinsichtlich des Grunderwerbs werden (notarielle Eintragung ins Grundbuch). Es müssen beide Bewerber Miteigentum erwerben und gemeinsam Vertragspartner der Kommune werden.
(3) Eine Person darf – auch zusammen mit einer anderen Person – nur eine Bewerbung einreichen und auch nur einen Bauplatz erwerben
(4) Alle Käufer müssen die in den Vergaberichtlinien genannten Verpflichtungen übernehmen.
(5) Maßgeblicher Stichtag zur Bewertung der Verhältnisse der Bewerber und zur Berechnung der Zeitdauerangaben ist Ende der Bewerbungsfrist (Stichtag).
4. Punktevergabe
(1) Nur Antragsteller können Punkte erzielen.
(2) Sollen auch z.B. für den Ehepartner oder Lebenspartner des Einzelbewerbers i. S. d. LPartG oder den mit dem Einzelbewerber in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Partner Punkte erzielt werden, muss anstelle einer Einzelbewerbung eine Bewerbung als Paar (Bewerber und Mitbewerber) abgegeben werden.
(3) Bei zwei Antragstellern antwortet bei den einzelnen Fragen der Antragsteller mit der höheren Ausprägung, der also die weitergehende Bepunktung erzielt.
Beispiel:
Der Bewerber wohnt seit 3 Jahren mit seinem Hauptwohnsitz in der Kommune. Sein Mitbewerber seit 4 Jahren.
Bitte bei der Antwortauswahl die Angabe „Seit 4 Jahren“ (Antwort des Mitbewerbers) wählen.
(4) Bei dem Kriterium Grundeigentum wird die Bepunktung beider Antragsteller kumuliert.
5. Vergabeverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Grundstücke an die Antragsteller (Bewerber) erfolgt in einem zweiteiligen Verfahren. Im ersten Teil des Verfahrens können sich alle Interessenten zunächst auf das Baugebiet bewerben. Im zweiten Teil erfolgt die Auswahl der Grundstücke durch die Bewerber, welche aufgrund ihrer erreichten Punktezahl zum Zuge kommen (Prioritätenabfrage).
(1) Interessierte können sich jederzeit auf eine Interessentenliste der Stadt Gundelsheim auf der Seite Baupilot (www.baupilot.com) eintragen. Alle vor Vermarktungsstart eingetragenen Personen auf der Interessentenliste werden per E-Mail über den Beginn von Vermarktungen informiert.
(2) Nach der öffentlichen Beratung und Beschlussfassung des Gemeinderats zur Eröffnung des Verfahrens werden die Bauplatzvergaberichtlinien mit:
• Bezeichnung des Baugebiets
• Anzahl der zu vergebenden Plätze
• die Bewerbungsfrist und die Frist für die Vorlage der Nachweise
• Hinweise auf Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die Unterlagen zum Baugebiet und zum Vergabeverfahren
im Amtsblatt, auf der städtischen Homepage sowie auf der Plattform Baupilot bekannt gegeben.
(3) Bewerbungen sind innerhalb der veröffentlichten Frist vorzugsweise elektronisch über die Seite Baupilot einzureichen.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Bewerbung schriftlich bei der Stadt Gundelsheim, Bauamt einzureichen. Das Bewerbungsformular soll hierfür bei der Stadtverwaltung angefordert werden.
(4) Bei einer Einreichung über Baupilot erfolgt die Bestätigung ausschließlich automatisch per E-Mail durch das Portal. Eine inhaltliche Überprüfung der Bewerbung findet zu diesem Zeitpunkt nicht statt. Schriftliche Bewerbungen werden per Brief bestätigt.
(5) Bewerbungen, die nicht fristgerecht eingehen bzw. nicht fristgerecht über das Portal von Baupilot an die Gemeinde übermittelt wurden, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zu vertreten.
(6) Die Bewerber versichern mit Abgabe der Bewerbung die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben und Unterlagen zum Ende der Bewerbungsfrist. Unvollständige Unterlagen bzw. Nachweise führen zur Aberkennung der jeweils fehlerhaft benannten Punkte.
Liegen jedoch die Finanzierungsbestätigung sowie die Vollmacht zur Grundbucheinsicht nicht bis zum Fristablauf vor, so gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
6. Grundstücksvergabeprozess
(1) Bewerbungsphase und Auswertung
1.1 Die Abwicklung der Bewerbungen erfolgt über die Plattform Baupilot. Alle eingehenden elektronischen und schriftlichen (analogen) Bewerbungen werden seitens der Verwaltung berücksichtigt.
1.2 Entsprechend der Auswertung der Bewerbungen wird die Rangliste erstellt. Maßgebend für die Platzziffer auf der Rangliste ist die Höhe der erreichten Punktzahl der jeweiligen Bewerbung. Je höher die Punktzahl, desto höher die Platzziffer in der Rangliste. Der Antragsteller mit der höchsten Punktezahl erhält das Erstauswahlrecht.
1.3 Haben mehrere Bewerbungen die gleiche Punktzahl, erhalten Bewerber (bzw. Bewerber mit einem im Haushalt lebenden Angehörigen) ab einem Grad der Behinderung von 50 % den Vorzug. Letztlich entscheidet bei Punktgleichheit das Los über die Rangfolge dieser Bewerbungen auf der Rangliste.
(2) Prioritätenabfrage
2.1 Es werden ausgehend von Platz 1 der Rangliste so viele Antragsteller aufgefordert, Ihre Prioritäten abzugeben, wie Bauplätze zur Verfügung stehen. Die betreffenden Antragsteller werden aufgefordert, die Auswahl Ihrer Prioritäten innerhalb einer von der Kommune gesetzten Abgabefrist abzugeben.
2.2 Der Antragsteller der erstplatzierten Bewerbung kann eine Priorität abgeben, der Antragsteller der zweitplatzierten Bewerbung kann zwei Prioritäten abgeben usw. Somit ist gewährleistet, dass allen Antragstellern mit Ihrer Bewerbung genügend Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung stehen, um ein Grundstück zugeteilt bekommen zu können.
Erklärungsbeispiel zur Priorisierung der Bauplätze:
Der Bewerber mit der höchsten Punktzahl (Scoring) kann eine Priorität für einen Bauplatz festlegen. Dieser wird ihm dann zugeteilt, da zu diesem Zeitpunkt noch alle Bauplätze der Ausschreibung verfügbar sind. Der Bewerber mit der zweithöchsten Punktzahl kann zwei Prioritäten festlegen. Sollte seine erste Priorität bereits vom vorrangigen Bewerber belegt sein, ist mit der möglichen Abgabe seiner zweiten Priorität sichergestellt, dass ihm ein Bauplatz zugewiesen werden kann. Jede weitere Stufe in der Rangliste der zum Zuge kommenden Bewerber ist folglich mit der Abgabe einer zusätzlichen Priorität verbunden.
2.3 Sollten Antragsteller einer Bewerbung die Anzahl der ihnen gewährten Prioritäten nicht ausschöpfen, gehen diese das Risiko ein, kein Grundstück zugeteilt bekommen zu können. Erfolgt seitens der Antragsteller einer Bewerbung innerhalb der angegebenen Frist keine Prioritätenabgabe, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
(3) Zuteilungsphase
3.1 Nach Ende der Prioritätenabgabefrist werden die Antragsteller über das Ergebnis der vorläufigen Zuteilung der Bauplätze (Reservierung) informiert und die verbindliche Kaufabsicht abgefragt. Erfolgt innerhalb der dafür gesetzten Frist keine Äußerung des Bewerbers, gilt die Bewerbung als zurückgenommen.
3.2 Haben sich Bewerber in mehreren Ausschreibungen bei der Kommune parallel beworben, wird nach Ende der Fristen zur Prioritätenabgabe aller parallelen Ausschreibungen allen Bewerbern das vorläufige Ergebnis kommuniziert. In den Bewerbungen wird dann die zu diesem Zeitpunkt jeweils mögliche Zuteilung angezeigt, sodass sich die Bewerber entscheiden können, welche Bewerbung aufrechterhalten werden soll und welche zurückgezogen werden. Jede Person kann, ob mit Einzelbewerbung(en) oder gemeinsamen Bewerbung(en) nur ein Grundstück von der Kommune erwerben. Die Entscheidung muss innerhalb einer von der Kommune zu nennender Frist erfolgen. Sollte dieser Schritt bis zum genannten Datum nicht durchgeführt worden sein, kann den betreffenden Bewerbern kein Grundstück zugeteilt werden und ihre Bewerbungen gelten als zurückgenommen.
(4) Nachrückverfahren
4.1 Sollten mehr Bewerbungen eingehen, als Grundstücke zur Vergabe zur Verfügung stehen, werden alle Antragsteller, die ihre Prioritäten noch nicht abgeben durften (Nachrücker), in eine Nachrückerliste aufgenommen.
4.2 Fallen während der Zuteilungsphase ein oder mehrere Bewerbungen aus, wird mit den frei gewordenen Grundstücken ein zweiter Durchgang gestartet. Hierbei werden entsprechend der Rangfolge auf der Nachrückerliste so viele Bewerbungen berücksichtigt, wie Grundstücke zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die Abwicklung erfolgt, wie bereits ab der Prioritätenabfrage beschrieben.
4.3 Dieser Prozessschritt wird so lange wiederholt, bis alle Grundstücke vergeben sind, bzw. bis keine nachrückenden Bewerbungen mehr auf der Liste vorhanden sind. Können auch nach Abwicklung des Nachrückverfahrens Baugrundstücke nicht zugeteilt werden, kann eine weitere Ausschreibung erfolgen.
4.4 Über die endgültige Zuteilung entscheidet das von seitens der Kommune zuständige Gremium, der Gemeinderat. Im Anschluss an die Zuteilung vereinbart die Kommune mit den Antragstellern der eingereichten Bewerbungen, denen ein Grundstück im Verfahren zugeteilt werden konnte, Notartermine zur Unterzeichnung der Grundstückskaufverträge.
7. Vergabekriterien
1. | Soziale Kriterien | |
1.1 | Familienstand | |
Alleinstehend | 5 Punkte | |
Alleinerziehend, verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft (LPartG), eheähnliche Lebensgemeinschaft Als Alleinerziehende gelten alleinstehende Personen mit mindestens einem in ihrem Haushalt lebenden Kind, welches das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. | 10 Punkte | |
Erforderlicher Nachweis: – erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Wochen zum Ende der Bewerbungsfrist) | ||
1.2 | Anzahl der Kinder | |
Je minderjähriges Kind, das im Haushalt des Bewerbers mit Hauptwohnsitz gemeldet ist und dort auch tatsächlich wohnt Maximal mögliche Punktezahl: 30 Punkte | 10 Punkte | |
Als Kinder im Sinne dieser Vergaberichtlinie gelten auch ungeborene Kinder bei einer ärztlich bescheinigten Schwangerschaft ab der 12. Schwangerschaftswoche. Pflegekinder, welche dauerhaft im Haushalt aufgenommen wurden, werden leiblichen und angenommenen Kindern gleichgestellt. Als Nachweis für eine dauerhafte Aufnahme im Haushalt ist eine Bescheinigung des zuständigen Jugendamts vorzulegen. Erforderlicher Nachweis:
|
1.3 | Alter der Kinder | |
Alter der im Haushalt der Bewerber mit Hauptwohnsitz gemeldeten und tatsächlich wohnenden minderjährigen Kinder < 6 Jahre Ab 6 – unter 11 Jahren Ab 11 – unter 18 Jahre Maximal mögliche Punktezahl: 30 Punkte | 10 Punkte 8 Punkte 5 Punkte | |
1.4 | Behinderung eines Bewerbers oder eines im Haushalt des Bewerbers lebenden Angehörigen | |
Ab einem Grad der Behinderung von 50 % Maximal mögliche Punktezahl: 10 Punkte | 10 Punkte | |
Erforderlicher Nachweis:
| ||
1.5 | Ehrenamtliches Engagement | |
Innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist ausgeübte und noch bestehende ehrenamtliche Tätigkeit als:
Pro vollem, ununterbrochenem Jahr: Mehrere volle, ununterbrochene Jahre aus mehreren Funktionen auch in derselben Organisation dürfen addiert werden. Beispiel: Ehrenamtliches Engagement als Übungsleiter 3,5 Jahre und Engagement als Vorstand 1,5 Jahre ergibt 4 volle Jahre. Maximal mögliche Punktzahl: 20 Punkte | 4 Punkte | |
Als Nachweis ist zwingend der Vordruck „Bestätigung ehrenamtliche Tätigkeit“ zu verwenden. Berücksichtigt werden nur Ehrenämter in Vereinen, die als gemeinnützig im Sinne von § 52 der Abgabenordnung (AO) anerkannt sind. Als kirchliche oder religiöse Organisationen gelten solche nach § 54 AO, zudem Religionsgemeinschaften, die |
nicht als Religionsgemeinschaft des öffentlichen Rechts gelten, aber als gemeinnützig im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 2 AO anerkannt sind. Erforderlicher Nachweis:
| ||
2. | Ortsbezogene Kriterien (max. 50 % der Gesamtpunktzahl) | |
2.1.1 | Aktueller Hauptwohnsitz in Gundelsheim | |
Aktueller gemeldeter und tatsächlicher Hauptwohnsitz innerhalb der vergangenen 5 Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist. Pro vollem, ununterbrochenem Jahr: Maximal mögliche Punktezahl: 25 Punkte | 5 Punkte | |
Erforderlicher Nachweis: – erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Wochen zum Ende der Bewerbungsfrist). | ||
2.1.2 | Früherer Hauptwohnsitz in Gundelsheim | |
Früherer Hauptwohnsitz innerhalb der vergangenen 15 Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist Pro vollem, ununterbrochenem Jahr: Maximal mögliche Punktezahl: 15 Punkte | 3 Punkte | |
Erforderlicher Nachweis: – erweiterte Meldebescheinigung (nicht älter als 12 Wochen zum Ende der Bewerbungsfrist). | ||
Kumulation von 2.1.1 und 2.1.2 möglich. Maximal mögliche Punktzahl: 25 Punkte | ||
2.2 | Gewerbebetrieb/Erwerbstätigkeit in Gundelsheim | |
Der Bewerber erhält pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist, in welchem er aktuell als |
Arbeitnehmer, Beamter oder Angestellter in der Kommune seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils: Maximal mögliche Punktzahl: 10 Punkte Der Bewerber erhält pro vollem, ununterbrochenem Jahr innerhalb der vergangenen fünf Jahre vor Ablauf der Bewerbungsfrist, in welchem er aktuell als Freiberufler, Selbstständiger, Arbeitgeber oder Gewerbetreibender in der Kommune seinem Hauptberuf nachgeht, jeweils: Maximal mögliche Punktzahl: 15 Punkte Kumulation möglich, jedoch maximal mögliche Punktzahl: 15 Punkte |
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Es werden bei einer Tätigkeit als Arbeitnehmer oder Angestellter nur sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen bzw. Beamtenverhältnisse berücksichtigt (auch Teilzeit im Rahmen von mindestens 10 Stunden pro Woche). Der Sitz oder die Betriebsstätte des Unternehmens/ des Arbeitgebers/ der selbstständigen Tätigkeit muss in der Kommune liegen. Erforderlicher Nachweis:
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3 | Grundeigentum innerhalb der Gesamtgemarkung Gundelsheim | |
3.1 | Im Eigentum eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung | |
Der Bewerber ist nicht im Eigentum eines Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung auf der Gesamtgemarkung Gundelsheim. | 5 Punkte | |
3.2 | Im Eigentum eines unbebauten Bauplatzes | |
Der Bewerber ist im Eigentum eines unbebauten Bauplatzes auf der Gesamtgemarkung Gundelsheim. | -100 Punkte | |
Grundeigentum der Bewerber wird kumuliert berücksichtigt. Erforderlicher Nachweis: – Formular Einwilligung zur Einsichtnahme in das Grundbuch Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben grundsätzlich von jedem Bewerber einzureichen, unabhängig davon, ob Eigentum vorhanden ist oder nicht. Kumulation von 3.1 und 3.2 möglich. |
8. Besondere Vertragsbestimmungen, Sicherung des Vergabezwecks
Der zwischen der Stadt Gundelsheim und den zum Zuge gekommenen Bauplatzbewerbern geschlossene Vertrag wird zur Sicherung des Förderzwecks folgende Regelungen umfassen:
(1) Bauverpflichtung
Innerhalb von zwei Jahren nach Kaufvertragsabschluss muss mit dem Rohbau begonnen worden sein; innerhalb von vier Jahren nach Kaufvertragsabschluss muss ein bezugsfertiges Wohnhaus erstellt worden sein.
(2) Veräußerungsbeschränkung
Der Bauplatz darf weder ganz noch teilweise weiter veräußert oder anderweitig übertragen werden, ohne dass auf diesem ein bezugsfertiges Wohngebäude errichtet worden ist.
(3) Eigennutzungsverpflichtung
Der Erwerber ist verpflichtet, das zu errichtende Gebäude nach bezugsfertiger Erstellung als Hauptwohnsitz für die Mindestdauer von fünf Jahren selbst zu beziehen und persönlich zu nutzen (bei Doppelhäusern: eine Haushälfte). Bei Nichteinhaltung der Eigennutzungsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe von 10 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
(4) Wiederkaufsrecht /Vertragsstrafe
Bei Nichteinhaltung der Bauverpflichtung bzw. der Veräußerungsbeschränkung steht der Stadt Gundelsheim ein Wiederkaufsrecht zum ursprünglichen Kaufpreis zu. Eine Verzinsung erfolgt nicht. Zur Sicherung des Wiederkaufrechts ist die Stadt jederzeit berechtigt, die Eintragung einer Rückerwerbsvormerkung zu beantragen. Bei Nichteinhaltung der Eigennutzungsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe von 10 % des Kaufpreises zur Zahlung fällig.
9. Schlussbestimmungen
(1) Der Gemeinderat behält sich ausdrücklich vor, im Einzelfall Ausnahmen und Abweichungen von diesen Vergaberichtlinien zuzulassen, wenn diese aus sozialen oder wirtschaftlichen Gründen oder im gemeindlichen Interesse gerechtfertigt sind.
(2) Genderhinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die Verwendung verschiedener Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für jedes Geschlecht.
(3) BAUPILOT ist ein kommunaler Dienstleister, welcher die Kommunen bei der Vergabe von Flächen und Grundstücken technisch und digital unterstützt. Als Auftragsdatenverarbeiter ist BAUPILOT weisungsgebunden an die Vorgaben der Stadt Gundelsheim und trifft keine eigenständigen Entscheidungen. Ebenso übernimmt BAUPILOT keine der Kommune hoheitlich obliegenden Aufgaben.
Dies gilt insbesondere auch für die von der Kommune hier ausgeführten Vergaberichtlinien. Die Verarbeitung der Daten erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit dem Einsatz von BAUPILOT verfolgt die Stadt Gundelsheim einen bürgerfreundlichen Service, die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und die Digitalisierung der Verwaltung.
10. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Beschluss des Gemeinderats vom 19.10.2022 in Kraft.
Gundelsheim, 19.11.2024
gez. Heike Schokatz, Bürgermeisterin