Baustellen, die im Jahr 2025 in und rund um Ubstadt-Weiher zu Straßensperrungen bzw. teils erheblichen Behinderungen führen – aktualisiert
Welche Straßenbaumaßnahmen derzeit laufen bzw. zu erwarten sind und welche Auswirkungen auf die Verkehrssituation sie mit sich bringen, ist in dieser aktualisierten Zusammenstellung zu lesen:
Zur Behebung eines Straßenschadens infolge einer Setzung wird eine halbseitige Sperrung erforderlich. Der Verkehr wird mittels einer Ampelanlage geregelt. Die Bauarbeiten sollen ab dem 22. April stattfinden und werden vsl. 5 Tage dauern.
• K3586, Besingstraße/Weiheräcker in Zeutern:
Fahrbahndeckensanierung zwischen dem Abzweig Kapellenstraße und dem Ortsrand Richtung Östringen mit ersatzloser Entfernung der Baumscheiben. Der letzte Bauabschnitt im Verlauf der Straße Weiheräcker ist in der Fertigstellung. Der Asphalteinbau ist ab dem 22. April vorgesehen. In die Einbaustrecke ist auch die Kreuzung Besingstraße/Weiheräcker einbezogen. Deshalb muss dieser Bereich voraussichtlich zwei Tage gesperrt werden und die verlängerte Besingstraße und die Straße Am Rohrig sind am Mittwoch und Donnerstag in der Osterwoche nur über die vormalige Umleitungsstraße erreichbar.
Die Vollsperrung für den Durchgangsverkehr von Zeutern nach Östringen wird voraussichtlich noch bis Mitte Mai 2025 andauern.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Straße „Am Rohrig“ nicht für Umleitungsverkehr freigegeben ist und Kontrollen durchgeführt werden. Festgestellte Verstöße werden kostenpflichtig geahndet.
• L552, Zeuterner Straße in Stettfeld:
Einbau einer Mittelinsel auf Höhe PENNY-Markt mit Verkehrsbeeinträchtigungen. Aufgrund planerischer Verzögerungen ist die Ausführung im Sommer 2025 zu erwarten.
• L554, Münzesheim – Menzingen/Gochsheim:
Vollsperrung seit 2. Dezember 2024 bis voraussichtlich Anfang Mai 2025
• B35, Bruchsal – Bretten:
Voraussichtliche Vollsperrung vom 1. August bis 19. Oktober 2025.
Anmerkung:
Wegen verschiedener Unwägbarkeiten erhebt die Auflistung weder hinsichtlich des Maßnahmenkatalogs noch bezüglich der Ausführungszeiträume den Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Endgültigkeit.