Der Gemeinderat der Gemeinde Dietingen hat in öffentlicher Sitzung am 04.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Benachrichtigung der Behörden nach § 4 (2) BauGB wird parallel dazu vorgenommen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ in der Fassung vom 19.07.2023 / 04.06.2025 ist im nachfolgenden Übersichtsplan dargestellt:
Das Plangebiet liegt ca. 500 m westlich der Ortslage von Böhringen direkt östlich der Trasse der Bundesautobahn BAB 81 (Stuttgart – Singen). Das Plangebiet wird durch die K5506 in Richtung Harthausen in 2 Planbereiche geteilt; einen nördlich zur K 5506 liegenden Teil und einen südlichen. Das Plangebiet umfasst ca. 210.000 m² und wird derzeit überwiegend als landwirtschaftliches Ackerland bewirtschaftet.
Folgende Flurstücke sind durch den Bebauungsplan unmittelbar tangiert:
3210, 3217, 3218, 3277, 3278, 3279, 3280, 3281, 3282, 3283, 3284, 3287, 3288 und 3289
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll ein Beitrag zur Umsetzung der Energiewende geschaffen werden. Ein privater Investor hat sich hier bereit erklärt, eine Freiflächen-Photovoltaikanlage zu errichten und somit entsprechend nachhaltigen, ökologisch hochwertigen Strom zu produzieren.
Die Energiewende und die Einhaltung der Klimaschutzziele sind sowohl in der Europäischen Union, im Bund und im Land Baden-Württemberg wichtige politische Zielsetzungen, die entsprechend in den kommenden Jahren und Jahrzehnten umgesetzt werden müssen. Die Gemeinden haben hier ihren Beitrag gleichermaßen zu leisten.
Die Überplanung des Gebiets ist unter volkswirtschaftlichen, sozialen, politischen und infrastrukturellen Gesichtspunkten für die Gemeinde von großer Bedeutung.
Der Entwurf des Bebauungsplans „SO PV-Freiflächenanlage Gräble“ (zeichnerischer Teil, Planungsrechtliche Festsetzungen) mit Begründung (sowie Umweltprüfung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie weiteren Fachgutachten) wird vom 07.07.2025 bis einschließlich 08.08.2025 (Auslegungsfrist) zur Einsicht für jedermann öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während diesem Zeitraum bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Bürgerbüro (Erdgeschoss), Kirchplatz 1, 78661 Dietingen, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Die Unterlagen können auch online unter www.dietingen.de/rathaus/aktuelles/neues eingesehen werden.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sind verfügbar:
Boden / Fläche
Wasser
Klima / Luft
Pflanzen, Biotope und Tiere
Landschaftsbild und Erholung
Mensch und Lärm
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag Fa. RIP GmbH
Blendgutachten Fa. Solpeg
Boden / Fläche
Wasser
Naturschutz
Mensch
Während der Auslegungsfrist sind Stellungnahmen elektronisch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen unter info@dietingen.de abzugeben. Gleichermaßen können Stellungnahmen auch bei der Gemeindeverwaltung Dietingen, Kirchplatz 1, 78661 Dietingen schriftlich oder zur Niederschrift zu den üblichen Dienstzeiten abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgern und Bürgerinnen personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname gespeichert werden. Zum Beschluss werden die vorgebrachten Informationen von der Gemeinde Dietingen anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 (2) BauGB).
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Dietingen, den 03.07.2025
gez. Felix Hezel
Bürgermeister