Die Stadt Osterburken beabsichtigt, die im nachfolgend aufgeführten Plan aufgeführte Teilfläche des Flurstücks 462 gemäß § 7 StrG einzuziehen. Aufgrund des Verkaufs des westlich liegenden Grundstücks ist die betroffene Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich.
Die Bevölkerung hat Gelegenheit, hierzu Einwendungen vorzutragen. Diese sind bis spätestens Freitag, 19. Juni 2026 im Rathaus Osterburken, Bürgerbüro, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, schriftlich oder zur Niederschrift, alternativ per E-Mail an info@osterburken.de, einzureichen.