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Beabsichtigte Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 462, Gemarkung Osterburken

Die Stadt Osterburken beabsichtigt, die im nachfolgend aufgeführten Plan aufgeführte Teilfläche des Flurstücks 462 gemäß § 7 StrG einzuziehen. Aufgrund...

Die Stadt Osterburken beabsichtigt, die im nachfolgend aufgeführten Plan aufgeführte Teilfläche des Flurstücks 462 gemäß § 7 StrG einzuziehen. Aufgrund des Verkaufs des westlich liegenden Grundstücks ist die betroffene Fläche für den öffentlichen Verkehr entbehrlich.

Die Bevölkerung hat Gelegenheit, hierzu Einwendungen vorzutragen. Diese sind bis spätestens Freitag, 19. Juni 2026 im Rathaus Osterburken, Bürgerbüro, Marktplatz 3, 74706 Osterburken, schriftlich oder zur Niederschrift, alternativ per E-Mail an info@osterburken.de, einzureichen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Osterburken
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2026
von Stadt Osterburken
07.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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