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Beabsichtigung der Einziehung einer Teilfläche – Bekanntmachung nach § 7 Abs. 3 Straßengesetz (StrG)

Beabsichtigung der Einziehung einer Teilfläche – Bekanntmachung nach § 7 Abs. 3 Straßengesetz (StrG) Die Stadt Uhingen beabsichtigt als Straßenbaubehörde...
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Beabsichtigung der Einziehung einer Teilfläche – Bekanntmachung nach § 7 Abs. 3 Straßengesetz (StrG)

Die Stadt Uhingen beabsichtigt als Straßenbaubehörde nach § 50 Absatz 3 Nr. 3 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG)

  1. eine Teilfläche der Bahnhofstraße (Teilfläche der Flst. Nr. 572/7 und 572/5)
  2. eine Teilfläche der Eisenbahnstraße (Teilfläche von Flst. Nr. 579)

der Gemarkung Uhingen, gem. § 7 StrG für Baden-Württemberg einzuziehen. Die einzuziehenden Flächen sind im Lageplan vom 26.05.2025 gekennzeichnet und Bestandteil dieser Bekanntmachung.

Die einzuziehenden Flächen werden momentan als öffentliche Parkplatzflächen genutzt. Diese Parkplatzflächen sollen laut Beschluss des Gemeinderats vom 09.05.2025 zukünftig nur noch als reine Park- und Rideparkplätze (P + R) im Rahmen der beschlossenen Einstellbedingungen für die Nutzer des ÖPNV zur Verfügung stehen. Im Ergebnis sollen die Straßenteilflächen ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche verlieren mit der Folge, dass der Gemeingebrauch an den Flächen erlischt. Die Einleitung des Einziehungsverfahrens wird hiermit gem. § 7 Abs. 3 S. 1 StrG öffentlich bekannt gemacht. Gegen die beabsichtigte Einziehung können innerhalb von drei Monaten nach dieser Bekanntgabe bei der Stadtverwaltung Uhingen Einwendungen vorgebracht werden.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Uhingen Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Stadt Uhingen
31.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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