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Beantragung und der Versand der Briefwahlunterlagen anlässlich der Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026

Für die am 8. März 2026 stattfindende Landtagswahl sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Die Wahlbenachrichtigungen für die von...

Für die am 8. März 2026 stattfindende Landtagswahl sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.

Die Wahlbenachrichtigungen für die von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen sind bereits ausgetragen. Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, können Sie mithilfe der Wahlbenachrichtigung Briefwahlunterlagen beantragen.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein QR-Code für den Internet-Wahlscheinantrag. Dieser QR-Code ist speziell für jede Wählerin und jeden Wähler gebildet, er führt zum Antrag und enthält bereits die passenden Daten der jeweiligen Person. Es braucht von der Wählerin bzw. dem Wähler nur das eigene Geburtsdatum ergänzt werden (und gegebenenfalls die abweichende Versandadresse, die eigene Erreichbarkeit angegeben werden). Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch über den Link auf unserer Homepage oder schriftlich mithilfe der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.

Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen zeitnah zugestellt.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Wahlberechtigten, die Ihr Wahlrecht nicht vor Ort im Wahllokal ausüben können, die Briefwahlunterlagen frühzeitig anzufordern.

Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
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Ausgabe 06/2026
von Gemeinde Pleidelsheim
05.02.2026
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