Aus den Rathäusern

Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch mit digitalem Passfoto möglich

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Passfotos verwendet...
Foto eines Passfoto-Aufnahmegeräts, wie es in Kusterdingen verwendet wird.
Foto: Gemeinde Kusterdingen

Aufgrund einer Gesetzesänderung dürfen seit dem 1. Mai 2025 für die Beantragung von Ausweisdokumenten nur noch digitale Passfotos verwendet werden, die über eine gesicherte elektronische Verbindung übermittelt werden.

Seit dem 14. Juli 2025 haben Bürgerinnen und Bürger zwei Möglichkeiten, neue Passfotos anfertigen zu lassen:

Möglichkeit 1 – Zertifizierter Fotograf

Das Passfoto wird von einem zertifizierten Fotografen angefertigt. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Der Gemeinde sind aktuell zwei zertifizierte Anbieter bekannt. Eine Übersicht aller verfügbaren Fotografen in der Nähe finden Sie unter: alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/

Möglichkeit 2 – Passbilder direkt vor Ort im Ordnungsamt (Alten Rathaus)

Seit dem 14. Juli 2025 steht der Gemeinde Kusterdingen ein Aufnahmegerät zur Verfügung, mit dem Passbilder direkt im Einwohnermeldeamt aufgenommen werden können. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6,00 Euro an.

Wichtig: Die bisherige Ausnahmeregelung, Papier-Passbilder noch zu akzeptieren, gilt ab sofort nicht mehr, da das Aufnahmegerät vor Ort zur Verfügung steht.

Eine Terminvereinbarung zur Beantragung von Ausweisdokumenten ist nicht erforderlich.

Auch in den Ortsverwaltungen (Immenhausen, Jettenburg, Mähringen und Wankheim) werden in Kürze Aufnahmegeräte installiert, um den Service vor Ort auszubauen.

Bei Fragen erreichen Sie das Bürgerbüro unter bürgerbüro@kusterdingen.de oder telefonisch unter 07071/1308-82 bzw. -84.

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 29/2025
von Gemeinde Kusterdingen
17.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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