Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 15.02.2026 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Diese enthalten neben dem Namen und der Adresse des Wahlberechtigten auch die individuelle Wählernummer, den Wahlbezirk sowie den Wahlraum. Wer bis spätestens 15.02.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf dem Wahlamt, Probststraße 2, Dürbheim melden.
Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie auf folgende Arten stellen:
Bei der Beantragung über das Internet/QR-Code werden Ihre Antragsdaten verschlüsselt in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sie können sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.
Bitte beantragen Sie Ihren Wahlschein möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.
Der rote Wahlbrief für die Landtagswahl muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Bürgermeisteramt Dürbheim) eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!
Das Wahlamt ist zu den üblichen Sprechzeiten des Rathauses geöffnet. Wahlscheine können nur bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Susanne Ehrler, Tel. 07424/958250, E-Mail: info@duerbheim.de.