Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Beantragung von Briefwahl für die 18. Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 08. März 2026

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 15.02.2026 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Diese enthalten neben dem Namen und...

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 15.02.2026 an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zugestellt. Diese enthalten neben dem Namen und der Adresse des Wahlberechtigten auch die individuelle Wählernummer, den Wahlbezirk sowie den Wahlraum. Wer bis spätestens 15.02.2026 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann sich auf dem Wahlamt, Probststraße 2, Dürbheim melden.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag können Sie auf folgende Arten stellen:

  • persönlich bzw. schriftlich:
    den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen, unterschreiben und auf dem Rathaus abgeben oder per Fax an Nr. 07424/95825-22 senden.
    Wer für eine andere Person einen Wahlschein beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.
  • per E-Mail an info@duerbheim.de:
    bei Beantragung per E-Mail sind der Familienname, die Vornamen, der Tag der Geburt und die vollständige Wohnanschrift sowie der Wahlbezirk und die Wähler-Nr. anzugeben.
  • per Internet:
    Beantragung über die Homepage der Gemeinde Dürbheim unter www.duerbheim.de. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.
  • per QR-Code:
    Sie können Ihren Wahlscheinantrag mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Bei der Beantragung über das Internet/QR-Code werden Ihre Antragsdaten verschlüsselt in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.

Sie können sich die Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen.

Bitte beantragen Sie Ihren Wahlschein möglichst frühzeitig. Sowohl die Übersendung der Briefwahlunterlagen als auch die Rücksendung des Wahlbriefs können einige Zeit dauern.

Der rote Wahlbrief für die Landtagswahl muss am Wahlsonntag bis zum Ende der Wahlzeit (18.00 Uhr) bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle (Bürgermeisteramt Dürbheim) eingegangen sein. Bei verspätetem Eingang kann die Stimmabgabe nicht berücksichtigt werden!

Das Wahlamt ist zu den üblichen Sprechzeiten des Rathauses geöffnet. Wahlscheine können nur bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Wahlamt, Frau Susanne Ehrler, Tel. 07424/958250, E-Mail: info@duerbheim.de.

Erscheinung
Dürbheim Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Gemeinde Balgheim Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Balgheim
Dürbheim
Kategorien
Aus den Rathäusern
Politik