Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Schillerstraße/Schulstraße“,Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld gefasst.
Grundlage dafür ist der Lageplan des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 11.11.2024.
Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist nach dem derzeitigen Stand der Planung in dem abgedruckten Lageplan dargestellt. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind schwarz gestrichelt dargestellt.
Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll im 1. Halbjahr 2025 erfolgen.
Waiblingen, 13.12.2024
Fachbereich Stadtplanung
Bebauungsplanentwurf
„Schillerstraße/Schulstraße“,
Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld,
Lageplan