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Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Schillerstraße/Schulstraße“,Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld Aufstellungsbeschluss...

Bebauungsplan und Satzung über Örtliche Bauvorschriften

„Schillerstraße/Schulstraße“,Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat der Stadt Waiblingen hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für den Bebauungsplan und die Satzung über Örtliche Bauvorschriften „Schillerstraße/Schulstraße“,Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld gefasst.

Grundlage dafür ist der Lageplan des Fachbereichs Stadtplanung der Stadt Waiblingen vom 11.11.2024.

Der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Satzung über die Örtlichen Bauvorschriften ist nach dem derzeitigen Stand der Planung in dem abgedruckten Lageplan dargestellt. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind schwarz gestrichelt dargestellt.

Das Bebauungsplanverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung soll im 1. Halbjahr 2025 erfolgen.

Waiblingen, 13.12.2024

Fachbereich Stadtplanung

Bebauungsplanentwurf

„Schillerstraße/Schulstraße“,

Planbereich 23/25, Gemarkung Bittenfeld,

Lageplan

Erscheinung
Mitteilungsblatt Bittenfeld – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024
von Stadt Waiblingen
19.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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