Bebauungsplan „15/05 Mühlstraße Gartenstraße“
– Frühzeitige Beteiligung –
Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.7.2025 dem Vorentwurf des Bebauungsplans „15/05 Mühlstraße Gartenstraße“ zugestimmt und die frühzeitige öffentliche Auslegung des Plans nach § 3 (1) BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird begrenzt
• im Norden durch die Mühlstraße,
• im Osten durch die rückwärtigen Gärten der Bebauung entlang der Gartenstraße,
• im Süden durch die Bebauung entlang der Wächterstraße und
• im Westen durch die Grünfläche am Ortsrand.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Voraussetzung für eine angemessene Bebauung am westlichen Ortsrand des Stadtteils Kochendorf geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit zweistufiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 und § 4 BauGB (Baugesetzbuch) aufgestellt. Dementsprechend wird ein Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung angefertigt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie der schalltechnischen Untersuchung kann auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall eingesehen werden vom 8.9. bis 10.10.2025 unter ► www.friedrichshall.de ► Rathaus-Online ► Aktuelle Bauleitplanverfahren.
Ebenso werden die Unterlagen in diesem Zeitraum im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall (Rathausplatz 1 – Foyer Erdgeschoss) zu den üblichen Öffnungszeiten in Papierform öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen und Hinweise zu den Festsetzungen des Bebauungsplans vorgebracht werden, z.B.
• per E-Mail an bauleitplanung@friedrichshall.de,
• schriftlich an die Stadt Bad Friedrichshall, Fachbereich III, Rathausplatz 1, 74177 Bad Friedrichshall,
• mündlich zur Niederschrift (nach telefonischer Anmeldung) im Rathaus der Stadt Bad Friedrichshall, Zimmer 28, während der allgemeinen Sprechzeiten.
Hinweise
• Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
• Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
• Zur Bearbeitung der abgegebenen Stellungnahmen werden neben den vorgebrachten Hinweisen und Informationen auch die angegebenen personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes gespeichert. Ihre Betroffenenrechte entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall unter www.friedrichshall.de.
• Vorgebrachte Stellungnahmen werden dem Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall in anonymisierter Form zur Entscheidungsfindung vorgelegt.
Bad Friedrichshall, 1.9.2025
gez.
Timo Frey, Bürgermeister