Der Gemeinderat der Stadt Ditzingen hat am 27.05.2025 in der öffentlichen Sitzung folgende Beschlüsse gefasst:
Die Lage des Planbereichs ist im folgenden Lageplan vom 06.11.2024 dargestellt:
- Lageplan vom 06.11.2024 –
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer öffentlichen Auslegung statt.
Die vorhandenen Planunterlagen sind in der Zeit vom
20.06.2025 bis 25.07.2025
im Internet, über die Homepage der Stadt Ditzingen, unter folgendem Link einzusehen: www.ditzingen.de/bauen-wohnen/buergerbeteiligung (Ditzingen/Bauen&Wohnen/ Bürgerbeteiligung-Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren).
Ebenso liegen die Unterlagen beim Stadtbauamt Ditzingen, Am Laien 1, 3. Stock im Bereich des Treppenaufgangs während der üblichen Dienstzeiten zur Einsicht und Äußerung aus.
Stellungnahmen können während des Zeitraums elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg wie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Diese Bekanntmachung bedeutet nicht, dass der Bebauungsplanentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausliegt. Dies wird zu gegebener Zeit gesondert amtlich bekanntgegeben mit dem Hinweis über die Möglichkeit, Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Ditzingen den 06.06.2025 gez.
Ulrich Bahmer
Bürgermeister