Auf Wunsch des Ortschaftsrates wurde Ende 2023 das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Senioreneinrichtung eingeleitet. Den Entwurf des Bebauungsplans und die für die Bebauung geltenden Vorschriften stellten jetzt Charlotte Klingmüller, Leiterin des Stadtplanungsamts, und deren Mitarbeiter Florian Weber im Ortschaftsrat vor. Vorgesehen ist der Bau eines Seniorenzentrums, konkret eines Pflegeheimes, mit maximal 60 Betten. Ausgewählt wurde ein Wiesengrundstück mit 2.700 Quadratmeter auf der nördlichen Seite der Martinstraße. Für die dort bisher vorgesehene Nutzung „Friedhofserweiterung“ besteht aktuell und auch künftig kein Bedarf. Zulässig soll dort ein Baukörper von knapp über 50 Meter Länge sein, der sich entlang der Martinstraße hinzieht. Der Zweckbau mit Flachdach darf bis zu vier Stockwerke erreichen und maximal 12,50 Meter hoch werden. Die Nutzung bzw. Überbauung hält einen Grenzabstand von 2,50 Meter ein. Lediglich entlang der Zuwegung zum Friedhof ist ein größerer Abstand vorgesehen, was künftig eine Verbreiterung dieses Wegs erlaubt. Nebengebäude, Zuwegungen, Parkplätze und Aufenthaltsflächen sind östlich und westlich des Gebäudes vorgesehen. Vorgeschrieben sind Dach- und Fassadenbegrünung sowie Photovoltaik auf dem Dach. Durch die Nähe zur B 35 sind vor allem in der Nacht die zulässigen Lärmwerte überschritten. Weil aus heutiger Sicht ein aktiver Lärmschutz entlang der B 35 nicht realisierbar ist müssen am und im Gebäude passive Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden. So sind in besonders betroffenen Gebäudeteilen Fenster nur zulässig, wenn Lüftungseinrichtungen eingebaut und betrieben werden. Ein Betreiber der Senioreneinrichtung soll noch gefunden werden. OV Uwe Freidinger wie das ganze Gremium äußerten sich zufrieden mit dem Fortschritt der Planung. Die Frage von ORin Füg, ob Dachbegrünung und Photovoltaik gleichzeitig möglich seien, bejahte Frau Klingmüller. ORin Gerdau äußerte Bedenken, ob bei den zahlreichen Auflagen ein Investor gefunden werden könne. Charlotte Klingmüller verwies auf gesetzliche Vorgaben, insbesondere beim Lärmschutz. OR Dammert wünschte die Überprüfung der Verkehrssituation, insbesondere an der Kreuzung mit der Markgrafenstraße. Auf den Wunsch von OR Becker nach mehr Parkplätzen verwies Klingmüller auf die Landesbauordnung. Der Ortschaftsrat stimmte dem Planentwurf mit Bauvorschriften sowie deren Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit einstimmig zu. (goe)