Bürgermeisteramt Kuchen
73329 Kuchen
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Bebauungsplan „Gänsstelle“ und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO

Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Der Gemeinderat von...
  • Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 31.03.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Gänsstelle“sowie Örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für diesen Bereich aufzustellen. Der Gemeinderat hat in gleicher Sitzung beschlossen, die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 31.03.2025, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.

Das Plangebiet liegt nördlich des Baugebiets „Sommerberg“, welches überwiegend in den 1960er- und 70er-Jahren entwickelt und bebaut wurde. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1905/1 (Gänsstelle 1) und hat eine Fläche von 1.461 m². Im Süden schließt der Kuchalber Weg und darunter die Wohnbebauung des Sommerbergs an. Im Norden, Westen und Osten schließen sich Streuobstwiesen an.

Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Grundstück Gänsstelle 1 ist seit den 1960er-Jahren mit einem genehmigten Wohnhaus bebaut. Für das Grundstück gilt bisher jedoch kein Bebauungsplan.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird Rechtssicherheit im Hinblick auf das Bauplanungsrecht geschaffen. Durch entsprechende Festsetzungen wird eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung in geringem Umfang ermöglicht. Die mögliche Bebauung orientiert sich an dem südlich angrenzenden Wohngebiet „Sommerberg“.

Um zu gewährleisten, dass die Bebauung umgebungsverträglich dimensioniert wird, wird eine maximale Gebäudehöhe und eine Begrenzung auf max. zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Gebäudehöhe ermöglicht eine zweigeschossige Bauweise.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit

vom 14. April 2025 bis einschließlich 12. Mai 2025

im Internet unter www.kuchen.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung.html

veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zusätzlich im genannten Zeitraum im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen während der Öffnungszeiten aus.

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Dienststunden:

Montag, Dienstag, Donnerstag: von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Kuchen, den 08.04.2025

Bürgermeisteramt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen
NUSSBAUM+
Ausgabe 15/2025

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