Der Gemeinderat von Kuchen hat am 28.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gänsstelle“und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.
Umweltbericht nach § 2a BauGB: Umweltbezogene Informationen sind demUmweltbericht vom 28.07.2025 zu entnehmen, der Teil der Begründung des Bebauungsplanes ist. Im Umweltbericht wird dargestellt, ob die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung beeinträchtigt werden.
Demnach ist mit folgenden Beeinträchtigungen zu rechnen:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Stellungnahme des Landratsamts Göppingen – Umweltschutzamt – vom 08.05.2025 mit Hinweise zum Streuobstbestand, Artenschutz, Oberflächengewässer und Immissionsschutz.
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 28.07.2025, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.
Das Plangebiet liegt nördlich des Baugebiets „Sommerberg“ welches überwiegend in den 1960er- und 70er-Jahren entwickelt und bebaut wurde. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1905/1 (Gänsstelle 1) und hat eine Fläche von 1.461 m². Im Süden schließt der Kuchalber Weg und darunter die Wohnbebauung des Sommerbergs an. Im Norden, Westen und Osten schließen sich Streuobstwiesen an.
Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.
Das Grundstück Gänsstelle 1 ist seit den 1960er-Jahren mit einem genehmigten Wohnhaus bebaut. Für das Grundstück gilt bisher jedoch kein Bebauungsplan.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird Rechtssicherheit im Hinblick auf das Bauplanungsrecht geschaffen. Durch entsprechende Festsetzungen wird eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung in geringem Umfang ermöglicht. Die mögliche Bebauung orientiert sich an dem südlich angrenzenden Wohngebiet „Sommerberg“.
Um zu gewährleisten, dass die Bebauung umgebungsverträglich dimensioniert wird, wird eine maximale Gebäudehöhe und eine Begrenzung auf max. zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Gebäudehöhe ermöglicht eine zweigeschossige Bauweise.
Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit
vom 4. August 2025 bis einschließlich 5. September 2025
im Internet unter www.kuchen.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht.
Die Unterlagen liegen zusätzlich im genannten Zeitraum im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen während der Öffnungszeiten aus.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist die Adresse hpotschkay@kuchen.de zu verwenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Kuchen, den 29.07.2025
Bürgermeisteramt