Gemeinderat

Bebauungsplan „Gänsstelle“ und örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO

Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw....
Lageplan zum Bebauungsplan Gänsstelle Entwurf, 28.07.2025
  • Öffentliche Bekanntmachung der Veröffentlichung und Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 74 LBO

Der Gemeinderat von Kuchen hat am 28.07.2025 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Gänsstelle“und der Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, den Entwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und öffentlich auszulegen.

Umweltbericht nach § 2a BauGB: Umweltbezogene Informationen sind demUmweltbericht vom 28.07.2025 zu entnehmen, der Teil der Begründung des Bebauungsplanes ist. Im Umweltbericht wird dargestellt, ob die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter durch die Planung beeinträchtigt werden.

Demnach ist mit folgenden Beeinträchtigungen zu rechnen:

  • Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Mensch durch Lärmimmissionen der Bahnstrecke. Zur Vermeidung bzw. Verringerung werden passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt
  • Beeinträchtigung der Schutzgüter Tiere und Pflanzen sind nicht zu erwarten, da der Gehölzbestand durch Pflanzbindungen planungsrechtlich gesichert wird und potenzielle Habitatstrukturen nicht verändert werden.
  • Geringe Beeinträchtigung des Schutzgutes Boden durch Versiegelung.
  • Geringe Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser durch Versiegelung.
  • Sehr geringe Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungsfunktion durch die Fernwirkung des Geländes
  • Geringe Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima und Luft durch eine lokal erhöhte Wärmeabstrahlung.
  • Keine Beeinträchtigungen von Kultur- oder Sachgütern

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Stellungnahme des Landratsamts Göppingen – Umweltschutzamt – vom 08.05.2025 mit Hinweise zum Streuobstbestand, Artenschutz, Oberflächengewässer und Immissionsschutz.

Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist der Lageplan vom 28.07.2025, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen, maßgebend.

Das Plangebiet liegt nördlich des Baugebiets „Sommerberg“ welches überwiegend in den 1960er- und 70er-Jahren entwickelt und bebaut wurde. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 1905/1 (Gänsstelle 1) und hat eine Fläche von 1.461 m². Im Süden schließt der Kuchalber Weg und darunter die Wohnbebauung des Sommerbergs an. Im Norden, Westen und Osten schließen sich Streuobstwiesen an.

Auf die nachfolgende Karte wird verwiesen.

Ziele und Zwecke der Planung

Das Grundstück Gänsstelle 1 ist seit den 1960er-Jahren mit einem genehmigten Wohnhaus bebaut. Für das Grundstück gilt bisher jedoch kein Bebauungsplan.

Durch die Aufstellung des Bebauungsplans wird Rechtssicherheit im Hinblick auf das Bauplanungsrecht geschaffen. Durch entsprechende Festsetzungen wird eine Erweiterung der bestehenden Wohnnutzung in geringem Umfang ermöglicht. Die mögliche Bebauung orientiert sich an dem südlich angrenzenden Wohngebiet „Sommerberg“.

Um zu gewährleisten, dass die Bebauung umgebungsverträglich dimensioniert wird, wird eine maximale Gebäudehöhe und eine Begrenzung auf max. zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Gebäudehöhe ermöglicht eine zweigeschossige Bauweise.

Veröffentlichung im Internet und öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften mit Begründung wird in der Zeit

vom 4. August 2025 bis einschließlich 5. September 2025

im Internet unter www.kuchen.de/aktuelle-oeffentlichkeitsbeteiligung.html veröffentlicht.

Die Unterlagen liegen zusätzlich im genannten Zeitraum im Rathaus Kuchen, vor Zimmer 14, Marktplatz 11, 73329 Kuchen während der Öffnungszeiten aus.

Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (insbesondere schriftlich oder zur Niederschrift). Bei elektronischer Übermittlung ist die Adresse hpotschkay@kuchen.de zu verwenden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Dienststunden:

Montag, Dienstag, Donnerstag: von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Montag und Donnerstag: von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Mittwoch: von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Kuchen, den 29.07.2025

Bürgermeisteramt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Kuchen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto